Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Rechtsvereinfachung und Weiterentwicklung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe

Einleitung
Der Deutsche Verein hat zuletzt im Jahr 1990 eine umfassende Broschüre „Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe“ veröffentlicht. Die Ausarbeitung ging zurück auf einen Beschluss des damaligen Vorstands des Deutschen Vereins (heute Präsidium), „kritisch die derzeitige Situation der Sozialhilfe zu beleuchten und Überlegungen für eine Weiterentwicklung anzustellen“.

Seitdem hat die Sozialhilfe erhebliche Änderungen erfahren. Die gravierendste Änderung erfolgte zum 1. Januar 2005. In diesem Jahr wurden das Sozialhilferecht des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und die Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung, die kurzzeitig in einem eigenen Grundsicherungsgesetz (GSiG) geregelt war, in das neue Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (SGB XII) eingegliedert. Gleichzeitig trat das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) in Kraft. Abweichend vom BSHG wird die Hilfe zum Lebensunterhalt seitdem pauschaliert erbracht; Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nunmehr in tatsächlicher Höhe gewährt, soweit sie nicht den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen.

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Nicola Leiska-Stephan

Wissenschaftliche Referentin Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung im SGB XII; Finanzierung von Frauenhäusern