Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Sozialrecht

Gesetze sind die Grundlage allen staatlichen Handelns. Gute Sozialgesetzgebung und eine funktionierende Verwaltung sichern das Vertrauen der Bürger*innen in den Sozialstaat und fördern die Stabilität der Demokratie. Überregulierung und ein Übermaß an Bürokratie bewirken das Gegenteil. Das Ziel, die schon immer als unübersichtlich empfundenen Einzelmaterien des Sozialrechts zusammenzuführen und ihren inneren Zusammenhang zu stärken, wird in der Politik der Bundesrepublik Deutschland bereits seit der ersten Legislaturperiode formuliert.

Die vorliegenden Empfehlungen geben Anregungen zu Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung. Sie richten sich an den Bundes- und Landesgesetzgeber, die Ministerien in Bund und Ländern sowie die öffentlichen Träger und Erbringer sozialer Leistungen.

DV-1-25_Entbuerokratisierung.pdf [PDF, 263 KB]

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Claudia Sammler

Wissenschaftliche Referentin SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), XI (Pflege) und XII (Sozialhilfe)