Empfehlung des Deutschen Vereins zur Stärkung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung

Der Bedarf an rechtlicher Betreuung steigt. Sowohl in Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung, als auch aufgrund steigender Zahlen junger Menschen mit psychischen Erkrankungen ist in Zukunft mit einem steigenden Bedarf an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu rechnen.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem ersten Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1999 sowie mit dem zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 2005 beabsichtigt, den Vorrang der Ehrenamtlichkeit im Betreuungswesen zu fördern und dadurch die Justizhaushalte der Länder zu entlasten. Auch die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht beschreiben in ihren Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts vom Juni 2009 das Ziel, die ehrenamtlich geführte Betreuung zu stärken. Die Stärkung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung ist eine wichtige Maßnahme, um den Anstieg der rechtlichen Betreuungen durch beruflich tätige Betreuer/innen und die damit verbundenen Kostenanstiege auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Kosten für berufsmäßig geführte Betreuungen liegen durchschnittlich bei etwa 1.200,- € pro Betreuungssache und Jahr,[2"> die Pauschale für ehrenamtlich geführte Betreuungen nur bei 323,- € und somit etwa um drei Viertel niedriger.

Weder das erste noch das zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz vermochten es jedoch, einen Anstieg der ehrenamtlich geführten Betreuungen zu erreichen. Vielmehr stieg die Zahl beruflich geführter Betreuungen weiter an.

DV-02-10.pdf [PDF, 39 KB]

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Anja Mlosch

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Betreuungsrecht