Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Gestaltung der Schnittstelle zwischen der Eingliederungshilfe und der (Hilfe zur) Pflege unter Berücksichtigung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Reform der Eingliederungshilfe

I. Einleitung

Das Verhältnis zwischen der Eingliederungshilfe und der Pflege ist seit Jahren Thema von Abgrenzungsfragen. Seit der Einführung der Pflegeversicherung haben diese zugenommen. Herkömmlich wird die generelle Abgrenzung zwischen Pflege und Eingliederungshilfe nach der Zielrichtung vorgenommen. Dabei war stets bekannt, dass diese Abgrenzungsmethode vielfältige Überschneidungen in den Einzelmaßnahmen nicht zu bewältigen vermag, weshalb zusätzlich auf den Schwerpunkt der Leistungen abgestellt wird. Im Gesetz kommt dieses Verständnis insbesondere durch die Regelungen des § 43 a SGB XI sowie des § 55 SGB XII zum Ausdruck. Damit sind nicht alle Schnittstellenfragen gelöst.

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Claudia Sammler

Wissenschaftliche Referentin SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), XI (Pflege) und XII (Sozialhilfe)