Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung
I. Einleitung
Die bereits seit langem währende Debatte zur Gestaltung der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe hat durch die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) an Aktualität gewonnen. Die BRK ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie fordert die Inklusion von Menschen mit behinderungsbedingten Handlungseinschränkungen in die Gesellschaft. Bezüglich Kinder und Jugendliche mit Behinderung verpflichten sich die Vertragsstaaten in Art. 7 der Konvention, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können und insbesondere behindertengerechte Hilfe erhalten. Außerdem verlangt § 4 Abs. 3 SGB IX, Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder nach Möglichkeit zugunsten der gemeinsamen Betreuung mit nicht behinderten Kindern zu planen und auszugestalten.
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