Finanzierung 2024

Der Deutsche Verein wird seit 2019 im Rahmen einer institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), nunmehr Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), fehlbedarfsfinanziert. Demnach erfolgt grundsätzlich jährlich die Beantragung der Zuwendung in Form eines Wirtschaftsplans nebst Anlagen zum Beginn eines Jahres für das darauffolgende Jahr. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Organisation und Verwaltung der Zuwendungsmittel verantwortlich.

Eine Bildung von Rücklagen, auch von sonst gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Rücklagen, ist für institutionelle Zuwendungsnehmer aufgrund der Vorgaben in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest – I) nicht gestattet. Der Deutsche Verein ist daher hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit vollumfänglich auf den Zuwendungsgeber angewiesen. Liquidität darf im Rahmen der ANBest – I nur in Höhe bestehender Verbindlichkeiten und Rückstellungen vorgehalten werden. Überbestände sind im Rahmen des Mittelabrufes zu berücksichtigen. Da der Deutsche Verein rechtlich selbständig und damit insolvenzfähig ist, besteht daher grundsätzlich ein Risiko der Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit, sollte der Zuwendungsgeber den Mittelzufluss nicht in der benötigten Höhe und zu den benötigten Zeitpunkten gewährleisten.

Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit wurden dem Deutschen Verein für 2024 Zuwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung in Höhe von 5.088.000 € bewilligt, von denen 5.038.000 € abgerufen wurden. Aufgrund der langwährenden vorläufigen Haushaltsführung und einer damit verbundenen, äußerst sparsamen und restriktiven Haushaltsführung in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins konnten bewilligte Mittel in Höhe von 50.000 € kurzfristig nicht mehr verausgabt werden. Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses 2023 notwendige Personalverstärkungsmittel, die Ende Januar 2024 für das Jahr 2024 in Höhe von rd. 395.000 € beantragt wurden, wurden erst Mitte November 2024 in Höhe von 55.000 € avisiert und konnten zu einem derart späten Zeitpunkt im Zuwendungsjahr 2024 ebenfalls nicht mehr realisiert werden.

Darüber hinaus erhielt der Deutsche Verein Mittel im Rahmen von Projektzuwendungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ in Höhe von 471.000 € sowie für das Projekt „Durchführung des 83. Deutschen Fürsorgetag“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Höhe von 45.000 € und vom Freistaat Thüringen in Höhe von 129.993 €. Außerdem wurde im Jahr 2024 das Projekt „Konzeption, Durchführung und Auswertung von Facharbeitsgruppen zur fachlichen Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit“ im Rahmen einer Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 86.277 € aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gefördert. Ferner wurden Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Publikationen und Veranstaltungen sowie Vermietung erzielt.

Die Personalaufwendungen insgesamt (institutioneller Haushalt und Projekte) sind im Vorjahresvergleich um 279.383 € bzw. 5,7 Prozent auf 5.170.827 € gestiegen. Dies ergibt sich vor dem Hintergrund der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 und der Tarifangleichung für Bundesbeamte. Nur durch die konsequente (anteilige) Nichtbesetzung von Planstellen im institutionellen Haushalt konnte ein weiterer Kostenanstieg vermieden werden.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen (u. a. Aufwendungen für Projektförderung und Verwaltung) erhöhten sich um 53.516 € bzw. 3,2 Prozent. Diese Erhöhung resultiert insbesondere aus Aufwendungen, die für das Projekt „83. Deutscher Fürsorgetag“ bereits im Jahr 2024 entstanden sind (u. a. 53.617 € für Öffentlichkeitsarbeit).

Aufgrund der institutionellen Förderung ergibt sich grundsätzlich ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Mehr- oder Minderausgaben werden gegenüber dem Zuwendungsgeber abgegrenzt.

Die Finanzierung der Vereinsaufgaben ist unter Beachtung der Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 (bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027) und der erwarteten Tarifangleichung für Bundesbeamte für das Jahr 2025 nur dann gedeckt, wenn der Zuwendungsgeber die Tariferhöhungen in vollem Umfang refinanziert, bzw. durch Personalstärkungsmittel kompensiert bzw. wenn Kosteneinsparungen infolge der Mehrbelastung durch den Tarifabschluss im Bereich der Personalkosten über die Nichtbesetzung von Stellen und konsequente Einsparungen im Sachkostenbereich sowie Mehreinnahmen im Bereich der Eigenmittel erzielt werden können. Trotz der herausfordernden Umstände – auch im Zusammenhang mit der allgemeinen Teuerungsrate, der Energiepreisentwicklung sowie den zu erwartenden Personalkostenentwicklungen – wird dennoch insgesamt von einer kontinuierlichen Weiterführung der Geschäftstätigkeit des Vereins im Jahr 2025 ausgegangen.

Erträge 2024

 

Umsatzerlöse

680.913 Euro

Erträge aus Zuwendungen

5.391.599 Euro

Übrige Erträge (u.a. Mitgliedsbeiträge und Sponsoring)

1.494.776 Euro

 
7.567.289 Euro
Aufwendungen 2024
 
Materialaufwand 370.487 Euro
Personalaufwand 5.170.827 Euro
Abschreibungen/Abgänge Anlagevermögen 295.607 Euro
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.721.760 Euro
 
7.588.682 Euro
Finanzergebnis (insbesondere Aufzinsung, Rückstellungen) -7.484 Euro
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.123 Euro
   

Jahresergebnis nach Steuern

0 Euro