Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

19.02.2021 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) in der von der Bundesregierung beschlossenen Fassung vom 16. Dezember 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 5. Februar 2021 um Stellungnahme zum Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) gebeten, der am 16. Dezember 2020 in der Kabinettssitzung von der Bundesregierung beschlossen wurde. Mit diesem Plan möchte die Bundesregierung zur Überwindung der COVID19-Krise und zur Zukunftssicherung in Deutschland und Europa beitragen. Die nachstehende Stellungnahme zu dem Entwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge e.V. erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme nicht möglich. Wir behalten uns vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im weiteren Verfahren einzubringen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und nimmt nachfolgend zu einzelnen Schwerpunkten des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) Stellung.

1. Einleitung
Die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, die Förderung sozialer Gerechtigkeit und ein angemessener Sozialschutz bleiben auch in der COVID19-Pandemie erklärte Ziele der Europäischen Union. Schon vor der Pandemie hat nach Einschätzung der Europäischen Kommission der Binnenmarkt, flankiert von EU-Fonds zur Strukturförderung und Kohäsion, seine Antriebskraft zur EU-weiten Angleichung der Lebensstandards weitgehend verloren. Der Deutsche Verein teilt diese Einschätzung. Er zog daraus schon im Jahr 2019 die Schlussfolgerung, dass gerade jetzt eigene sozialpolitische Anstrengungen der EU und deren Mitgliedstaaten notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen.

Folglich begrüßt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins, dass die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit Darlehen und Zuschüssen im Umfang von 672,5 Mrd. Euro zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der EU-Länder verhandelt hat. Ebenso werden die damit verbundenen Ziele begrüßt, die Wirtschaft und Gesellschaft in Europa nachhaltiger und krisenfester zu gestalten und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen wie digitalen Wandels vorbereitet zu sein.

Jedes Mitgliedsland der EU ist aufgefordert, einen Aufbau- und Resilienzplan abzustimmen und diesen dann der EU-Kommission vorzulegen, dabei sollen die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in die Erstellung der Pläne einbezogen werden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 19.02.2021 [PDF, 170 KB]

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