Page 17 - Nachrichtendienst NDV 12/2021
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 NDV 12/2021
IM FOKUS
In Phase 3 werden die Maßnahmen erbracht und dokumen- tiert. Dabei wird grundsätzlich zwischen Routineleistungen und abzuzeichnenden Leistungen unterschieden. Zur Reduk- tion des administrativen Aufwandes ist es möglich, dass Leis- tungen, die als Voraussetzung anderer, abzuzeichnender Leis- tungen notwendig sind, als Routineleistungen angelegt wer- den können. Sie gelten als erbracht, wenn keine Abweichung dokumentiert wird. Als Beispiel sei hier der Leistungskom- plex Grundpflege morgens benannt, der zwingend notwendig ist, wenn eine Tagesstruktur folgt. Abweichungen unterliegen grundsätzlich der Dokumentationspflicht. In dieser Phase ist der Case Manger/die Case Managerin angehalten, im Rahmen des Maßnahmenmonitorings mindestens einmal im Quartal den Kontakt zu der/dem Berechtigten aufzunehmen, um ggf. Fehlentwicklungen aufzunehmen und den Prozess zu einer neuen internen Bedarfsfeststellung hinzuführen.
Spätestens acht Wochen vor Ende der Kostenzusage oder dem Ablauf der maximal ein Jahr gültigen Teilhabeplanung beginnt die Evaluation. Entsprechend der internen Bedarfs- feststellung werden alle Beteiligten durch den Case Manager/ die Case Managerin zur Evaluation der von ihnen verantworte- ten Ziele aufgefordert. Die Evaluation mit dem/der Berechtig- ten erfolgt durch den Case Manager/die Case Managerin. Die Ergebnisse werden durch den Case Manager/die Case Mana- gerin zusammengeführt und im REHATeam zu einer Ausspra- che gebracht. Die Ergebnisse gehen in die Folgeplanung ein. Der/die Case Manager/in überträgt sie in die Instrumente des Leistungsträgers, wenn diese bereits vorhanden sind.
Der Prozess ist vollständig digitalisiert. Alle Informationen lie- gen im System vor und ein differenziertes Rollen- und Rechte- system sichert die Berechtigungen.
4. „Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte“ (Gustav Heinemann)
In der anstehenden zweiten Umsetzungsphase des BTHG und bei der Realisierung eines modularen Leistungssystems unter- schiedlicher Assistenz- und Leistungsarten unter dem Dach der ICF steigen die Anforderungen an ein Teilhabemanage- ment-System erheblich. Unabhängig davon, ob Komplex-Trä- gern die Bündelung eigener Leistungen „aus einer Hand“ ge- lingt oder kleinere Organisationen Leistungen unterschied- licher Leistungsanbieter personzentriert koordinieren: Die Effizienz und die Effektivität, aber auch die Komplexität erhö- hen sich mit dem Umfang der personzentriert zu bündelnden Leistungen. In der Kombination von medizinischen, therapeu- tischen, pflegerischen und Teilhabeleistungen erschließen sich die Potenziale für die leistungsberechtigten Personen und
erhöhen gleichzeitig den organisatorischen Aufwand hinsicht- lich eines gelungenen Case Managements. Die Relevanz die- ses Themas und eine mögliche zielorientierte Vorgehensweise in der beruflichen Ausbildung wird hier erläutert: https://www. youtube.com/watch?v=K0GwkerZbKU (30. September 2021).
Für die JG-Gruppe ergeben sich aus dem internen System ver- schiedene Vorteile und Perspektiven: Über die Qualifikation der Case Manager/innen sind wir neben der personzentrierten Bedarfserhebung in der Lage zu eruieren, über welche Leis- tungsgesetze Refinanzierungen der benannten Bedarfe in Be- tracht gezogen werden können. Diese individuelle Dienstleis- tung geht in der Regel über die verpflichtenden Beratungsleis- tungen der Leistungsträger hinaus. Wir erreichen mit diesem Vorgehen auch das Ziel, uns weiterzuentwickeln und zusätzli- che Maßnahmen zur Sicherung unseres Sozialunternehmens zu generieren.
Die genutzte Software bietet schon jetzt eine produktive Platt- form, um ein differenziertes und sich weiter differenzieren- des Leistungssystem so abzubilden, dass die Leistungserbrin- gung „aus einer Hand“ geplant, dokumentiert und abgerech- net werden kann. Damit ein entsprechendes Management der Leistungen auch zukünftig erfolgreich auf der bereits geschaf- fenen digitalen Plattform erreicht werden kann, wird es zwei- erlei bedürfen: erstens einer kontinuierlichen technischen An- passung der Software an das sich verändernde Leistungssys- tem und sich entwickelnde fachliche Standards, zweitens der Organisation eines intensiven Austausches der Case Manage- ment-Ebene in unseren Tochtergesellschaften mit den steu- ernden und koordinierenden Funktionen der JG-Gruppe hin- sichtlich der Fähigkeit der Software, die relevanten Anforde- rungen zu erfüllen.
Dieser digitalisierte Prozess eröffnet die Chance, die Möglich- keiten eines Reha-Controllings sowohl in fachlich als auch in wirtschaftlich relevanter Weise zu erweitern. Bereits aktu- ell ermöglicht ein jährliches Reha-Audit die Überprüfung des Umsetzungsgrades von JG.Teilhabemanagement-Standards. Durch die ergänzende Implementierung monatlicher Auswer- tungsroutinen können für unterschiedliche Funktionen im Un- ternehmen relevante Steuerungsinformationen hinsichtlich der Erbringung von Maßnahmen, der Aktualität von Teilhabe- planungen, der Vollständigkeit von Stammdaten u.v.m. bereit- gestellt werden.
Hiermit kann in der Perspektive ein Benchlearning innerhalb der JG-Gruppe ermöglicht werden, um z.B. frühzeitig Entwick- lungen im Bereich notwendiger Leistungen und Bedarfe zu er- kennen – immer bezogen auf einzelne Leistungsbereiche oder spezielle Formen von Einschränkungen der von uns begleite- ten Menschen. Viele weitere mögliche Erkenntnisse können gewonnen werden, z.B. hinsichtlich der Entwicklung der Leis-
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