Page 16 - Nachrichtendienst NDV 12/2021
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 IM FOKUS
NDV 12/2021
nung derzeit noch eingeführt. Die übrigen Elemente werden seit 2019 genutzt.
Als Phase 4 betrachten wir die digitale Verknüpfung unserer internen Planungen mit den Instrumenten der Leistungsträ- ger. In Einzelfällen haben wir die Erfahrung gemacht, dass un- sere Planungsdarstellung wohlwollend aufgenommen und akzeptiert ist, da sie allen Bedingungen des BTHG genügt.
3. Mit Menschen für Menschen
Das JG.Teilhabemanagement ist der operative Kernprozess in der JG-Gruppe im Bereich der Eingliederungshilfe und folgt dem PDCA-Zyklus (siehe Abb. 1).
müssen dafür Sorge tragen, dass mindestens die Items, die zur Erfüllung der Anforderungen der Leistungsträger notwendig sind, herausgearbeitet werden. Die Dokumentation erfolgt in der gemeinsamen Sprache ICF. Die Case Manager/innen füh- ren diese verschiedenen Ermittlungen zusammen und doku- mentieren Abweichungen bei der Einschätzung von Ressour- cen und Einschränkungen. In einem durch den/die Case Ma- nager/in moderierten gemeinsamen REHATeam werden die Abweichungen miteinander abgestimmt und Ziel und Grob- maßnahmen unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste- henden Ressourcen abgestimmt. Hiermit werden u.a. Dop- pelleistungen unterschiedlicher Leistungs- und Fachbereiche vermieden, der Hilfsmitteleinsatz wird optimiert und insbe- sondere werden Überforderungen der Leistungsberechtigten dadurch vermieden, dass die Maßnahmendichte in definier-
ten Zeiträumen nicht überhöht wird. Teil 1 des Prozesses endet mit der Zu- stimmung aller Beteiligten.
Bei der Beantragung von Leistungen hat der/die Leistungsberechtigte die Option, den Case Manager/die Case Managerin als Vertrauensperson im Sinne des BTHG zu berufen. Sollte dies in Anspruch genommen werden, wird die interne Bedarfsermittlung durch den Case Manager/die Case Manage- rin im Auftrag des Leistungsberechtig- ten in das Instrument des zuständigen Leistungsträgers übertragen und als dessen Bedarfe und Wünsche an den Leistungsträger übersandt. Ansons- ten wird die interne JG.Bedarfsermitt- lung der leistungsberechtigten Person selbst oder deren gesetzlichen Vertre-
ter/in übergeben, sodass die Übermittlung an den Leistungs- träger über diesen Weg erfolgen kann. In der Praxis ist stets der Case Manager/die Case Managerin Ansprechpartner/in für den oder die Leistungsträger. Ein nicht unüblicher Fall ist die Kom- bination zwischen dem Leistungsträger der Eingliederungshil- fe und der Pflege.
Im zweiten Teil des Prozesses erfolgt in den beteiligten ope- rativen Einheiten die differenzierte Maßnahmenplanung, so- dass ein Wochenplan entsteht, der Maßnahmen zu festen Uhr- zeiten und in Zeitfenstern definiert. Sobald die Detailplanung durch die Bereiche und unter Einbezug der/des Berechtigten abgeschlossen sind, gibt der Case Manager oder die Case Ma- nagerin diesen Plan frei. Grundsätzlich werden Ziele nur für maximal ein Jahr festgelegt, da im JG.Teilhabemanagement vereinbart ist, dass mindestens einmal im Jahr der Prozess durchlaufen werden muss.
 Abb. 1: PDCA-Zyklus der JG-Gruppe
Im Rahmen des Aufnahmemanagements werden alle notwen- digen Daten des Klienten bzw. der Klientin eingepflegt. Dop- pelarbeiten durch verschiedene Leistungs- und Fachbereiche entfallen, da im Rahmen eines Rollen- und Rechtekonzeptes alle Beteiligten auf diese Inhalte zugreifen können. In der Re- gel handelt es sich um Stammdaten und Kontakte. Entspre- chende Änderungen werden ohne Verantwortungsdiffusion verantwortlich eingepflegt. Über ein internes Kommunikati- onssystem besteht stets die Möglichkeit, die Beteiligten über Änderungen zu informieren.
Dem Ergebnis der internen Bedarfsfeststellung geht die inter- ne Bedarfsermittlung voraus. Bedarfe und Ziele werden aus Sicht des/der Leistungsnehmenden und der beteiligten Fach- disziplinen separat erfasst. Allen Beteiligten stehen grundsätz- lich alle Items der ICF zur Verfügung. Die Case Manager/innen
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