Page 32 - NDV 08/2021
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 AUSDEMDEUTSCHENVEREIN NDV 8/2021 Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personengruppen eine Pers- pektive zur Teilhabe an Erwerbsarbeit zu eröfnen. Lösungsvorschlag Der Deutsche Verein empfiehlt die Entfristung der Regelung sowie die Berücksichtigung besonderer Lebensumstände23 und den Bezug anderer existenzsichernder Leistungen24 als nach dem SGB II beim Zugang zur Förderung (anstatt sechs Jahre ausschließlich ALG II-Bezug, § 16 i Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II). Des Weiteren spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die Hilfen aus dem Vermittlungsbudget für Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer nach § 16i SGB II geförderten Beschäfigung zu öfnen. Der Passiv-Aktiv-Transfer sollte ver- stetigt werden. Verpflichtungsermächtigungen für die mehr- jährigen Förderungen sollten in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden. Die Ansiedlung des Coachings sollte zu- künfig als Ermessenregelung ausgestaltet werden, die es im Einzelfall mit Zustimmung der Leistungsberechtigten auch er- möglicht, das Coaching durch den Arbeitgeber selbst zu er- bringen.25 3. Förderung von Grundkompetenzen Problemdarstellung Der Deutsche Verein tritt dafür ein, Grundkompetenzen niedrigschwelliger zu fördern, als dies derzeit der Fall ist.26 Der- zeit müssen sowohl die grundsätzlichen Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 Abs. 1 SGB III erfüllt sein als auch die Aussicht bestehen, dass die Leistungsberechtigten nach der Maßnahmenteilnahme eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abschließen. Zudem dürfen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III lediglich bis zur Hälfe auch Grundbildungs- inhalte umfassen. Lösungsvorschlag Der Deutsche Verein plädiert für die Einführung eines eigen- ständigen Instruments zur Förderung von Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch er- werbstätige Leistungsberechtigte im ergänzenden SGB II- Leistungsbezug sollen berufsbegleitend auf diese Weise unter- stützt werden können. 4. „Weiterbildungsgeld“ ergänzend zu Erfolgsprä- mien einführen Problemdarstellung Die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind sehr zielführende Instrumente der aktiven Arbeitsmarkt- politik, insbesondere wenn sie zu einem Berufsabschluss füh- ren. Die Eingliederungsquote der geförderten Personen liegt sechs Monate nach Maßnahmeende bei 59,2 %.27 Praktiker/ innen aus den Jobcentern berichten jedoch über Schwierig- keiten, Leistungsberechtigte für eine länger andauernde Weiterbildung zu gewinnen. Nach dem Institut für Arbeits- markt- und Berufsforschung (IAB) stellen finanzielle Aspekte bei der Entscheidung für oder gegen eine Weiterbildungsmaß- nahme eine entscheidende Rolle dar.28 Auch sind Arbeits- gelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung finanziell at- traktiver. Lösungsvorschlag Leistungsberechtigte sollten während der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung einen finanziellen Zuschlag („Weiterbildungsgeld“) erhalten. Eine Umsetzung könnte zum Beispiel so erfolgen, dass das neue Förder- instrument im SGB III normiert wird und den Jobcentern eine Anwendung über § 16 SGB II ermöglicht wird. Zudem wäre im SGB III die Höhe des Weiterbildungsgeldes zu regeln. Sach- gerecht erscheint eine Größenordnung von monatlich 150,– bis 200,– €.29 5. Vermittlungsvorrang neu fassen Problemdarstellung Fast die Hälfe der sozialversicherungspflichtigen Be- schäfigungen, die aus dem SGB-II-Bezug heraus erfolgen, dauern weniger als sechs Monate. Für 45 % der Personen, die 23 So auch die Anschlussfähigkeit des Instruments für Menschen mit Behinderung, vgl. Bestandsaufnahme und mpfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung, (DV 20/19) vom 17. Juni 2020, NDV 2020, 368 f. 24 Vorrangig Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen nach dem SGB III, VI. 25 Siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen. mpfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II vom 17. Juni 2020, NDV 2020, 353 f. 26 mpfehlungen des Deutschen Vereins zur Förderung von Bildung und beruflicher Weiterbildung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (DV 22/19) vom 30. April 2020, NDV 2020, 312 f. 27 Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung, August 2020, rstellungsdatum: 19. November 2020, Tabelle 4. 28 Dietz/Osiander: Weiterbildung bei Arbeitslosen: Finanzelle Aspekte sind nicht zu unterschätzen, IAB-Kurzbericht 14/2014, S. 3, Abbildung 1. 29 Das Weiterbildungsgeld wäre in die Arbeitslosengeld-II-Verordnung in den Katalog der inkommensarten aufzunehmen, die nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet werden. 416 


































































































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