Page 31 - NDV 08/2021
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 NDV 8/2021 AUSDEMDEUTSCHENVEREIN Personen, die aufgrund ihrer persönlichen und gesundheit- lichen Situation nicht in der Lage sind, die Arbeitszeit auszu- weiten, wären damit zudem Härten verbunden. Der Wegfall des Grundabsetzbetrages könnte für diese Gruppe sogar den bestehenden Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit infrage stellen. Lösungsvorschlag Der Deutsche Verein empfiehlt zu prüfen, wie die Freibetrags- regeln für die Anrechnung von Erwerbseinkommen so weiter- entwickelt werden können, dass der materielle Anreiz zur Auf- nahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen und die Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeittätigkeiten gegenüber der gegen- wärtigen Situation deutlich verstärkt wird, gleichzeitig aber auch Einstiegsmöglichkeiten in geringem Beschäfigungs- umfang erhalten bleiben. Zumindest sollten die Absetzbeträge im Zuge der allgemeinen Einkommensentwicklung dynami- siert und regelmäßig angepasst werden. Dabei sollte außer- dem die Anrechnung von Erwerbseinkommen wesentlich ver- einfacht werden, um Hin- und Rückrechnungen zu vermeiden. Hierzu würden sich auch Modellversuche anbieten, in denen die Efekte vereinfachter und mit einem erhöhten Arbeits- anreiz versehener Anrechnungsmodelle überprüf werden könnten. 3. Inanspruchnahme einer Altersrente mit Ab- schlägen, § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II Problemdarstellung Nach § 12a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, vor- rangige Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch eine Altersrente mit Abschlägen nach der Vollendung des 63. Lebensjahres. In der Unbilligkeitsverordnung sind Aus- nahmen normiert, bei denen eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen nicht in Anspruch genommen werden muss.19 Eine abschlagsgeminderte Rente muss jedoch immer in An- spruch genommen werden, wenn die geminderte Rente das Grundsicherungsniveau übersteigt. Dies widerspricht dem politischen Ziel, die Erwerbsquote von Älteren zu erhöhen, und verursacht außerdem einen großen Verwaltungsauf- wand. Lösungsvorschlag Der Deutsche Verein empfiehlt, in § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen aus dem Katalog der Leistungen, die vorrangig in Anspruch genommen werden müssen, herauszunehmen. C. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Der Deutsche Verein hat in der Vergangenheit bereits mehr- fach Vorschläge zur Reformierung des aktiven Leistungsrechts unterbreitet. Dazu zählen die Stärkung des Erwerbs von Grundkompetenzen, die Einführung eines „Weiterbildungs- geldes“20 und die stärkere Nutzung der freien Förderung (§ 16f SGB II).21 Der Deutsche Verein bekräfigt die Notwendigkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Integrations- instrumente. 1. Eingliederungsvereinbarung, § 15 SGB II Problemdarstellung Die Eingliederungsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument des Prinzips von Fördern und Fordern. Passgenaue Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie der Gedanke der aktiven Ko- operation der Leistungsberechtigten sollen den Ein- gliederungserfolg sicherstellen.22 Durch zu schematische Mustertexte und Festlegungen in Formularen sowie einen teil- weise zu wenig auf eine Kooperation auf Augenhöhe an- gelegten Prozess können nicht alle Potenziale dieses Ansatzes realisiert werden. Lösungsvorschlag Der Deutsche Verein spricht sich dafür aus, den ursprüng- lichen Gedanken der Kooperation auf Augenhöhe und die Komponente des Förderns bei der Neukonzeption der Rege- lung zur Eingliederungsvereinbarung – voraussichtlich im Rahmen des 11. SGB II-Änderungsgesetzes – stärker als bisher zur Wirkung zu bringen. 2. Weiterentwicklung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, § 16i SGB II Problemdarstellung Die Förderung nach § 16i SGB II hat sich in der Praxis gut be- währt. Sie wird nach Einschätzung des Deutschen Vereins auch in absehbarer Zukunf benötigt, um ansonsten vom 19 20 21 22 Dies ist u.a. der Fall, wenn durch die Rentenabschläge Hilfebedürfigkeit im Sinne der Grundsicherung im Alter und bei rwerbsminderung eintreten würde. mpfehlungen des Deutschen Vereins zur Förderung von Bildung und beruflicher Weiterbildung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (DV 22/19) vom 30. April 2020, NDV 2020, 312 f. mpfehlungen des Deutschen Vereins für die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vom 12. September 2017 NDV 2017, 433 f. Vgl. Berlit, in: Berlit/Conradis/Pattar: xistenzsicherungsrecht, 3. Aufl., S. 266, Rdnr. 1. 415 


































































































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