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Das Forum des Sozialen – Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
 

dv aktuell 12/2023 

 
 
1. DV-Geschäftsstelle über die Festtage geschlossen
2. Deutscher Verein für ein soziales Europa
3. Eckpunkte für eine Reform des Unterhaltsrechts
4. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
5. Stellungnahmen und Empfehlungen
6. Neuerscheinungen
7. Veranstaltungshinweise
8. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
9. Unsere Netzwerke
 
   
 
Foto: Michael Löher, © Hoffotografen 

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und ich möchte an dieser Stelle zuallererst meinen DANK aussprechen. An alle, die sich in diesem Jahr wieder stark für das Soziale eingesetzt und für bessere Bedingungen gestritten und gekämpft haben – auch natürlich bei uns im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Wir haben 2023 in Veranstaltungen, Gremiensitzungen, Ausschüssen, Arbeitskreisen und Einzelgesprächen immer wieder die sozialen Belange diskutiert.

Erwähnt seien unsere Mitgliederversammlung, unser Hauptausschuss und die Verleihung des Cäcilia-Schwarz-Förderpreises für Innovation in der Altenhilfe. Alle drei Veranstaltungen haben wir an einem Tag unter einen Hut bekommen und erfolgreich mit einem sehr ansprechenden Programm in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg in Potsdam absolviert.

Der Deutsche Verein hat wieder zahlreiche Stellungnahmen und (praxisnahe) Empfehlungen auf den Weg gebracht. Auch zum Gesetzentwurf der sog. Kindergrundsicherung, der zu Recht für viele kritische Diskussionen gesorgt hat. Ich sehe in der bundespolitischen Diskussion bisher auch noch kein Licht der „Einsicht“ am Ende des Tunnels. Auch gibt es noch keinen nachvollziehbaren Bundeshaushalt für das Jahr 2024.

Dass die anhaltende Haushaltskrise soziale Projekte und den sozialen Frieden, aber auch unsere wirtschaftliche Entwicklung bedroht, ist unumstritten. Daher müssen wir uns auch 2024 wieder in der Sozialpolitik, im Sozialrecht und in der sozialen Arbeit stark positionieren und die Relevanz des Sozialen betonen – im Kleinen wie im Großen. Und "ein Großes" steht 2024 wieder an: die Europawahlen. Auf unserer letzten Präsidiumssitzung im Dezember 2023 haben wir uns positioniert und geben konkrete Handlungsempfehlungen, um das soziale Profil der EU zu stärken. Dazu mehr im Leitartikel unseres Newsletters.

Das Thema Unterhaltsrecht möchte ich kurz streifen. Auch hier bleibt der Deutsche Verein 2024 weiter am Ball und wird darauf achten, dass der geplante Gesetzentwurf die Reformbedarfe angemessen aufgreift. Und Aufatmen bei den Freiwilligendiensten: Die geplanten massiven Streichungen sind seit November 2023 wohl vom Tisch. Hierzu hatte der Deutsche Verein dieses Jahr ebenfalls eine Empfehlung erarbeitet, die Freiwilligendienste zu fördern, um das Interesse an sozialen Berufen zu wecken.

Um uns aber weiterhin für das Soziale stark zu machen, benötigen wir alle eine Pause, etwas Entspannung. Daher wünsche ich Ihnen allen ein beschauliches, besinnliches und ruhiges Weihnachten. Rutschen Sie mit Freude ins neue Jahr. Und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

 
   
 
 DV-Geschäftsstelle über die Festtage geschlossenZurück zur Übersicht 
   
 
Grafik: Weihnachtsgrafik/© zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Unsere Geschäftsstelle bleibt vom 25. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 geschlossen!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Start in das Jahr 2024.

 
   
 
 Deutscher Verein für ein soziales EuropaZurück zur Übersicht 
   
 

Anlässlich der vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Deutsche Verein seine europapolitischen Empfehlungen veröffentlicht.

Das Papier mit dem Titel "Europa sozial machen" beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen, um das soziale Profil der Europäischen Union zu festigen und auszubauen. Dabei wird Handlungsbedarf nicht nur im Bereich der Sozialpolitik, sondern auch in der Klimapolitik und Strukturförderung gesehen.

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 Eckpunkte für eine Reform des UnterhaltsrechtsZurück zur Übersicht 
   
 

Bereits Ende August 2023 legte das Bundesjustizministerium "Eckpunkte zur Modernisierung des Unterhaltsrechts" vor. Im Schwerpunkt geht es dabei um die Neuregelung des Kindesunterhalts in Fällen sog. asymmetrischer Betreuung, d.h. konkret einer Mitbetreuung zwischen 30 und 49 Prozent nach Trennung/Scheidung. Im Ergebnis soll eine wesentliche Übernahme von Betreuung zu einer spürbaren Reduzierung des Barunterhalt des Kindes führen. Der Deutsche Verein hatte bereits 2020 Empfehlungen für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts verabschiedet. In diesen hatte er u.a. darauf hingewiesen, dass bei der Gestaltung des Kindesunterhalts auf eine Existenzsicherung des Kindes in beiden Haushalten zu achten ist und Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden dürfen. Hierfür bedarf es grundlegend der Bemessung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Dabei sollte klar sein, dass der Aufenthalt des Kindes in beiden Haushalten die Kosten erhöht und damit eine schlichte Aufteilung der für das Residenzmodell berechneten Bedarfe auf zwei Haushalte den tatsächlichen Bedarfen der Kinder nicht gerecht werden kann. Ebenso muss auch in dieser Hinsicht berücksichtigt werden, wie die Betreuung des Kindes vor Trennung und Scheidung aufgeteilt war.

In die Diskussion, ob und inwieweit die vorgelegten Eckpunkte und der voraussichtlich im Januar 2024 zu erwartende Gesetzentwurf die Reformbedarfe im Unterhaltsrecht bereits umfassend und angemessen aufgreift, wird sich der Deutsche Verein weiter intensiv einbringen. Dabei wird insbesondere auch die Schnittstelle zwischen Unterhaltsrecht und Kindergrundsicherung in den Blick zu nehmen sein.

 
   
 
 Für Mitglieder und die, die es werden wollenZurück zur Übersicht 
   
 
Grafik: Werden Sie Teil einer Gemeinschaft, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Wir begrüßen neue Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe München und Oberbayern, Arche Nova gGmbH (Hamburg), Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (Bottrop), Lebenshilfe Düsseldorf e. V., NEOment GmbH (Flensburg), und ein Einzelmitglied.

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
Grafik: Mitglieder wissen mehr!, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen, Stellenausschreibungen einstellen und vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
Grafik: Cover des Fachlexikons mit Mitgliedswerbung 

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 Stellungnahmen und EmpfehlungenZurück zur Übersicht 
   
 

Europa sozial machen. Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Wahl des Europäischen Parlaments 2024

Im Vorfeld der vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament, veröffentlicht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seine europapolitischen Empfehlungen.

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Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Beschwerdemanagement und Schlichtungsverfahren im SGB II

Die Anliegen der Menschen ernst nehmen: Die meisten Jobcenter gehen professionell damit um, wenn Bürgergeldbeziehende unzufrieden sind und sich beschweren. Der Deutsche Verein unterstützt dies und hat dafür Empfehlungen für Jobcenter in ganz Deutschland herausgegeben.

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 NeuerscheinungenZurück zur Übersicht 
   
 
Grafik: Cover der T1 

T 1 | Grundlagen des Sozialgesetzbuchs. SGB I und X (Reihe "Textausgaben zum Sozialrecht", Band 1)

5. Auflage 2023; 168 Seiten; kart., 12,90 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,90 €
ISBN 978-3-7841-3643-1
ISBN E-Book 978-3-7841-3644-8

Dieser Band enthält den Text des Sozialgesetzbuches Erstes Buch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und den Text des Sozialgesetzbuches Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X) – jeweils in der aktuellen Fassung. Ein Stichwortverzeichnis erlaubt das schnelle Auffinden der gesuchten Rechtsbegriffe. Stand: 1. Oktober 2023.

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Grafik: Cover der T2 

T 2 | Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende. SGB II mit anderen Gesetzen und Verordnungen (Reihe "Textausgaben zum Sozialrecht", Band 2)

5. Auflage 2023, 212 Seiten, kart., 12,90 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,90 €
ISBN 978-3-7841-3157-3
ISBN E-Book 978-3-7841-3158-0

Diese Ausgabe enthält den Text des Sozialgesetzbuches Zweites Buch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – sowie weitere Gesetze und Verordnungen zum Recht der Existenzsicherung. Stand: 1. Oktober 2023.

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Grafik: Cover des Archiv 4/2023 

Archiv Nr. 4/2023 | Soziale Arbeit in Krisenzeiten

Herausgeber: Prof. Dr. Peter Buttner
96 Seiten
18,20 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 14,50 €
ISBN: 978-3-7841-3592-2

Der Umgang mit Krisen gehört zum Kerngeschäft Sozialer Arbeit. Aber die Covid-19-Pandemie, Umweltkatastrophen, die Folgen hoher Einwanderung, die Klimakrise etc. haben neue Dimensionen und Qualitäten. In unserem neuen Themenheft werden die Konsequenzen diskutiert und innovative Lösungsansätze für eine krisenfeste Soziale Arbeit vorgestellt.

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Grafik: Cover des Archiv 3/2023 

Archiv Nr. 3/2023 | Auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Herausgeber: Prof. Dr. Peter Buttner
104 Seiten
18,20 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 14,50 €
ISBN: 978-3- 7841-3590-8

Die aktuellen Prozesse zur Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden aus Sicht der beteiligten Akteure und Handlungsfelder erörtert. Im Fokus steht die Frage, wie die Partizipation der betroffenen jungen Menschen und ihrer Familien sichergestellt werden kann. Anhand von Modellprojekten und Praxisbeispielen werden erprobte Wege zu einer inklusiven Jugendhilfe aufgezeigt.
Mehr über das Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit erfahren!

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 VeranstaltungshinweiseZurück zur Übersicht 
   
 

Ankündigung: Fachveranstaltungen 2024

Unsere Fachveranstaltungen für das Jahr 2024 sind auf der Website eingestellt und in Kürze buchbar! Wir freuen uns sehr, Sie auf der ein oder anderen Fachveranstaltung im Jahr 2024 begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen gute Anregungen und neue Erkenntnisse für sich und Ihre praktische Arbeit.

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Save the Date: ASD-Bundeskongress 2024 in Berlin

Mit dem ASD-Bundeskongress hat der Deutsche Verein ein Format etabliert, das sich bewusst an den spezifischen Fragestellungen und Herausforderungen der Allgemeinen Sozialen Dienste und der dort Beschäftigten ausrichtet. Ziel ist es, die Aufgaben und Perspektiven des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu benennen, sich zu ihnen zu positionieren und Impulse für konkrete Handlungsschritte zu setzen.

Unter dem Motto: "Neue Anforderungen – alte Probleme. Wege und Lösungen für einen zukunftsfesten ASD" findet der ASD-Bundeskongress 2024 vom 11. bis 13. September 2024 an der Evangelischen Hochschule Berlin statt. Es erwarten Sie drei Kongresstage mit Vorträgen, Keynotes und Sessions zu allen relevanten Themen des ASD. Schwerpunkte des Kongresses werden neben der inklusiven Jugendhilfe und der Personalsituation im ASD auch die veränderten Anforderungen an die sozialpädagogische Arbeit mit Familien sein. Die aktuellen Herausforderungen verlangen konzeptionelle und organisatorische Antworten, die auf dem Kongress unter Berücksichtigung fachlicher und professioneller Perspektiven diskutiert werden sollen.

Bitte merken Sie sich diesen Termin in Ihrem Kalender vor. Weitere Infos zu Programm und Anmeldung folgen demnächst. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 
   
 
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Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – offenes Beratungsangebot zu Einzelfragen der Kinder- und Jugendhilfe mit Auslandsbezug, am 24. Januar 2024

Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Konstellationen in Berührung kommen.

Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von grenzüberschreitenden Konstellationen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Fachveranstaltung dient dazu, den Teilnehmenden Orientierung im Internationalen Familienrecht, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, zu geben. Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch den ISD werden vorgestellt und es werden Handlungsmöglichkeiten zu anonymisierten Fallbeispielen der Teilnehmenden besprochen.

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Wer schaukelt das Kind? Partnerschaftliche Vereinbarkeitspolitik in der Diskussion. Pflege, Kinderbetreuung und Beruf geschlechtergerecht gestalten, am 12. Februar 2024 in Berlin

Zielgruppe: Politik, Verwaltung, Interessensvertretung und kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Die Fürsorge für Kinder und/oder Pflegebedürftige und die Anforderungen der Erwerbsarbeit in Einklang zu bringen, stellt viele Familien vor große Herausforderungen und führt oft zu einer nach Geschlecht ungleichen Verteilung der bezahlten Erwerbs- und unbezahlten Sorgearbeit. Rahmenbedingen zu schaffen und Anreize zu setzen, die eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familien und Erwerbsleben fördern ist daher weiterhin eine zentrale familienpolitische Aufgabe und auch eine Vorrausetzung für höhere Erwerbsumfänge von Frauen. Auf dieser Fachtagung werden aktuelle familienpolitische Regelungen diskutiert und erörtert. Dabei gilt es Vereinbarkeit im Quer- und im Längsschnitt, sowohl in unterschiedlichen Lebens-formen und Lebenslagen, als auch im Familienzyklus zu betrachten. Neben familienpolitisch Effekten im Rahmen der Familiengründung durch eine geplante Familienstartzeit oder das Elterngeld wird auch die (geplante) Umgestaltung der Pflege bspw. durch Einführung eines Familienpflegegeldes und einer Familienpflegezeit oder der Förderung gemischter Pflegestrukturen diskutiert.

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Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – Internationale Familienstreitigkeiten: Sorge- und Umgangsrechtskonflikte sowie Kindesentführungen mit Auslandsbezug, am 20. Februar 2024

Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Konstellationen in Berührung kommen können.

Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen. Die rechtlichen Grundlagen werden vorgestellt, ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Kindesentführung gelegt und insbesondere Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten erläutert.

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Mittendrin statt nur dabei: Möglichkeitsräume für die Teilhabe älterer Menschen schaffen, 15. bis 17. April 2024 in Hannover

Zielgruppe: Kommunalpolitiker/innen, Fach- und Leitungskräfte der Wohlfahrtspflege, Träger und Fachverbände der Altenarbeit, Stabsstellen Demografie, Leitungs- und Fachkräfte der Sozialplanung und Altenarbeit in Kommunen und Verbänden, Mitarbeiter/innen Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen, Seniorengenossenschaften, bürgerschaftlich Engagierte, Seniorenvertreter/innen.

Die Gruppe der älteren Menschen wächst und differenziert sich zunehmend aus. Sie sind nicht nur als zu Umsorgende, sondern auch als Sorgeleistende in den Blick zunehmen. Teilhabechancen verstanden als Handlungs- und Entscheidungsspielräume, sind jedoch ungleich verteilt. Wie Teilhabechancen für die immer vielfältiger werdende Gruppe älterer Menschen gefördert und strukturelle Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, wird auf dem diesjährigen Podium Altenhilfe beleuchtet.

Das Podium Altenhilfe ist ein bundesweites Fachforum zur Diskussion aktueller Entwicklungen und Fragestellungen der Seniorenpolitik. Im Fokus stehen die Praxis der offenen Altenarbeit und Seniorenpolitik in den Kommunen sowie übergreifende Trends und aktuelle Entwicklungen in einem breiten Spektrum von Themen des Alterns. Mit dem Podium Altenhilfe bietet der Deutsche Verein interdisziplinären fachlichen Austausch, Vermittlung von Anregungen und Impulsen zwischen Praktiker/innen, Leitungskräften, Verbänden und Wissenschaft und befördert den fachpolitischen Diskurs. Ziel des Podiums ist es, die Weiterentwicklung kommunaler Alterspolitik zu unterstützen um eine aktivierende und teilhabeorientierte Seniorenpolitik vor Ort zu gestalten.

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Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Einzelfällen und bei Jugendhilfe im Ausland nach der Brüssel IIb Verordnung, 16. April 2024

Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Konstellationen in Berührung kommen können.

Die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Einzelfällen stellt Fachkräfte der Sozialen Arbeit häufig vor besondere Herausforderungen, sowohl in der fachlichen Einschätzung als auch in der notwendigen Zusammenarbeit mit Fachstellen im Ausland. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gab es zum 1. August 2022 eine wesentliche Änderung: Die sogenannte Brüssel IIb-Verordnung trat in Kraft, die die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführungen regelt.
Damit verbunden sind wesentliche Neuerungen für die Zusammenarbeit mit dem Ausland, die sich auch auf die Praxis der Sozialen Arbeit auswirken. Dies betrifft insbesondere das Einholen von Sozialberichten und die Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Minderjährigen im Ausland. Diese Veränderungen und insbesondere die aktuellen Wege der Zusammenarbeit mit dem Ausland sollen in der Veranstaltung erläutert werden.

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Forum Monetäre Leistungen für Familien und Kinder – Vor Ort auf dem Weg zur Kindergrundsicherung, 24. bis 25. April 2024 in Apolda

Zielgruppe: Fach- und Leitungskräfte auf kommunaler Ebene aus dem Aufgabenbereich Familienkasse, Familienservice, Unterhaltsvorschuss, SGB II/XII, Wohngeld sowie Anlaufstellen für Familien wie Familienzentren/Familienbüros

Die Kindergrundsicherung ist auf den Weg gebracht und soll zukünftig die zentrale Leistung für die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen sein. Kinderarmut soll damit effektiver bekämpft, Chancengerechtigkeit und mehr Teilhabe hergestellt, die Inanspruchnahme der Leistungen erhöht und nicht zuletzt auch das bestehende System monetärer Unterstützung vereinfacht, entbürokratisiert und transparenter gestaltet werden. Zur Umsetzung dieser Reform soll der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Behörde und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche werden. Dennoch werden weiterhin Schnittstellen sowohl inhaltlicher als auch praktischer Art für Familien und Verwaltung vorhanden sein. Insbesondere im Sinne der Ziele der Kindergrundsicherung , alle Anspruchsberechtigten zu erreichen und die Inanspruchnahme zu vereinfachen, ist die gute Umsetzung durch den Familienservice – aber auch die gute Zusammenarbeit mit den ebenfalls für die Familien relevanten Akteure der monetären Sicherung maßgeblich. Das Erreichen aller Anspruchsberechtigten und die Erhöhung der Inanspruchnahme der Leistungen ist als gemeinsame Aufgabe der Akteure vor Ort zu verstehen, wenngleich der Familienservice eine ganz zentrale Rolle einnehmen soll.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Verfahrensstandes sollen im Rahmen der Veranstaltung besonders die Schnittstellen der relevanten Akteure sowie die Möglichkeiten der Vernetzung und Zusammenarbeit in den Blick genommen werden. Ausgehend von Erfahrungen aktuell gut funktionierender Netzwerkarbeit sollen Gelingensbedingungen, Potentiale und hilfreiche Anknüpfungspunkte aufgezeigt werden. Gleichzeitig gilt es, Fragen dahingehend zu formulieren und zu diskutieren, wie es sowohl gelingt, dass Familien vor Ort den Weg zur Kindergrundsicherung einfach finden als auch dass alle beteiligten Akteure mitgenommen und für die notwendigen Kooperationen/Netzwerke sensibilisiert werden.

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 Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGZurück zur Übersicht 
   
 
Grafik: Menschen mit und ohne Behinderungen bei einem Meeting,  Anke Seeliger 

Teilhabe am Arbeitsleben- Zugänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt, vom 30. bis 31. Januar 2024

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben "sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden" (BT-Drs. 18/9522: 194). Die Veranstaltung zeigt anhand verschiedener Stationen im Berufsleben, Zu- und Übergangsmöglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auf.

Zunächst möchten wir Ihnen in einem Interview mit einer/m Budgetnehmenden des Budgets für Ausbildung nach § 61a SGB IX erste Praxiserfahrungen präsentieren. Hieran anknüpfend werden ein Modellprojekt zu alternativen Berufsqualifizierungen sowie ein Forschungsvorhaben zu beruflichen Bildungsmöglichkeiten von Jugendlichen mit Behinderung vorgestellt. Im Folgenden werden der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, die sich bereits im Erwerbsleben befinden thematisiert und die Umsetzung des Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX in der Praxis skizziert. Zudem bekommen Sie die Möglichkeit, in drei parallelen Vorträgen, Beratungsstrukturen mit verschiedenen Schwerpunkten kennenzulernen – alle mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen den Inklusionsbetrieb "Discovering Hands" aus Mülheim an der Ruhr vor.

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 Unsere NetzwerkeZurück zur Übersicht 
   
 

"Digitalisieren leicht gemacht" ist das Motto des neuen Praxishandbuchs DEIN VEREIN – REGIONAL UND DIGITAL.

Doch wie geht man die anspruchsvolle Aufgabe der Digitalisierung am besten an? Vor dieser Frage stehen zunehmend mehr Vereine, Initiativen und Organisationen. Um praktische Antworten aus dem Vereinsalltag auf diese Frage zu bekommen, haben der Kreis Offenbach, die LandesEhrenamtsagentur und Futury in einem Modellprojekt drei Vereine, die Turngemeinde Dietzenbach 1886 e.V. , den Geschichtsverein Egelsbach e.V. und den Mühlheimer Karnevalverein e.V., auf dem Weg der Digitalisierung begleitet. Ergebnisse und Erkenntnisse sind in einem "Praxishandbuch zur Digitalisierung von Vereinen" zusammengefasst.

Das Praxishandbuch vermittelt Verantwortlichen aus ehrenamtlichen Vereinen einen klaren Überblick wie Digitalisierung im Ehrenamt gelingen kann, welche Stolpersteine es gibt und wie ein mögliches Projekt aufgebaut werden sollte. Die fünf Erfolgsschritte für Digitalisierungsprojekte – Bestandsaufnahme, Planungs- und Handlungsphase, Evaluation und Veränderungsmanagement – richten sich an alle Vereine, egal welcher Größe und fachlichen Ausrichtung.

www.kreis-offenbach.de/praxishandbuch

 
   
 

Neue Förderrunde: ESF Plus-Programm "rückenwind3" stärkt die Fachkräftesicherung in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant eine neue Förderrunde für das Programm "rückenwind3", das auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern zielt. Der besondere Fokus liegt auf den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft sollen an die neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei geht es um die Stärkung der Kompetenzen der Beschäftigten durch flexible und zielgruppenspezifische Angebote.

Antragsberechtigt für das Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) sind gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Zur neuen Förderrunde findet am 16. Januar 2024 eine digitale Informationsveranstaltung statt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für Anfang Januar 2024 die Veröffentlichung des Förderaufrufs.

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Gefördert von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 
 
  
 
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