Page 38 - NDV 08/2021
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 AUSDEMDEUTSCHENVEREIN NDV 8/2021 Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ –cs– Auch im 1. Halbjahr 2021 stellten die sozialpolitischen Entwicklungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in den digitalen Sitzungen des Fachaus- schusses „Sozialpolitik, soziale Siche- rung, Sozialhilfe“ 2021 einen Schwer- punkt dar. Die Arbeit des Fachaus- schusses war darüber hinaus geprägt von einer Reihe zentraler Themen, die die Arbeit des Deutschen Vereins auch in der kommenden Zeit und in der nächs- ten Legislaturperiode nachhaltig prägen werden. Unter dem Vorsitz der neuen Präsiden- tin des Deutschen Vereins, Frau Dr. Irme Stetter-Karp, diskutierten die Fachaus- schussmitglieder über sozialpolitische Schritte der Bundesregierung und die Entwicklung der sozialen Sicherungs- systeme und berieten Empfehlun- gen, die dem Präsidium zur Beschluss- fassung vorgelegt wurden. Den Aufakt bildete die Sitzung am 24. Februar 2021, in welcher neben der Vor- sitzenden und Präsidentin des Deut- schen Vereins auch die weiteren neu be- rufenen Mitglieder aufs herzlichste will- kommen geheißen und in die Arbeit des Fachausschusses eingeführt wer- den konnten. Dr. Klaus Bermig, Unter- abteilungsleiter für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im BMAS, sowie Wolfgang Rombach, Unterabteilungs- leiter für Sozialhilfe, Eingliederungs- hilfe und Förderung der Teilhabe im BMAS, berichteten zu aktuellen sozial- politischen Vorhaben der Bundesre- gierung. Hier standen das Sozialschutz- paket III und das Teilhabestärkungs- gesetz im Fokus des Vortrages und der anschließenden Diskussion. Zweiter thematischer Schwerpunkt der ersten Sitzung des Jahres 2021 waren die Empfehlungen zur Präsenz von Job- centern in Sozialräumen des Deutschen Vereins. Die Empfehlungen wenden sich vorrangig an Jobcenter und ihre Netz- werkpartner der freien und öfentlichen Träger vor Ort; daneben auch an das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales. Das Papier knüpf an die Empfeh- lungen zu aufsuchender Arbeit als einer Handlungsmöglichkeit in der Grund- sicherung für Arbeitsuchende aus dem Jahr 2020 an. Ziele einer Sozialraum- präsenz sind die Verbesserung der Er- reichbarkeit für Leistungsberechtigte, neue Möglichkeiten, auf Leistungsbe- rechtigte zuzugehen, sowie eine Förde- rung der Zusammenarbeit mit Partnern in lokalen Hilfe-Netzwerken. Die Emp- fehlungen geben praktische Hinweise, wie Jobcenter eine dezentrale Präsenz in Sozialräumen und eine Zusammen- arbeit in Netzwerken entwickeln kön- nen. Am 20. Mai, der zweiten Sitzung des Fachausschusses des Jahres 2021, bil- deten ein Rückblick und ein Ausblick von Dr. Klaus Bermig auf Gesetzesvor- lagen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Grundlage des Austauschs und der Diskussion. Die Bewältigung der dritten Welle der Pandemie überschattete auch in die- sem Quartal die sozialpolitische Arbeit, sodass der bereits seit Monaten aus- gearbeitete Referentenentwurf des 11. SGB-II-Änderungsgesetzes und die aus- stehende Reform des Sanktionsrechts nicht mehr in ein Gesetzgebungsver- fahren einmünden konnten. Umso wichtiger waren der Beschluss und die Verabschiedung der Empfehlun- gen des Deutschen Vereins zur Weiter- entwicklung und Rechtvereinfachung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Empfehlungen richten sich an die Bundesregierung und an alle politi- schen Akteure im Zuge der im Septem- ber 2021 anstehenden Bundestagswahl. Der Deutsche Verein setzt sich mit den Empfehlungen erneut für trans- parente Verwaltungsverfahren und be- darfsgerechte Leistungen zur Siche- rung des Existenzminimums ein. Das Sanktionsrecht ist zu reformieren. Im Bereich der Beschäfigungsförderung ist für die nachhaltige Integration in Arbeit die ständige Weiterentwicklung der Integrationsinstrumente erforder- lich, um die Menschen zu befähigen, unabhängig von staatlichen Unter- stützungsleistungen zu leben. Mit Blick auf die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zeigt der Deut- sche Verein Verbesserungspotenziale im System der Grundsicherung für Arbeit- suchende auf. Die Empfehlungen ent- halten Anregungen an den Gesetzgeber, das aktive und passive Leistungsrecht weiter zu optimieren und den Ver- waltungsaufwand zu reduzieren. Mit der Handreichung „Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsaus- bildungsförderung für Geflüchtete“ – konnte ein weiteres wichtiges Papier im Mai 2021 vom Fachausschuss auf den Weg gebracht werden. Die Integ- ration in den Arbeitsmarkt hat hohe Bedeutung für die Integration Ge- flüchteter. Rechtlich ist sie an der Schnittstelle vieler sozial-, aufenthalts- und asylverfahrensrechtlicher Fragen angesiedelt. Mit dem Ausländerbeschäf- tigungsförderungsgesetz von 2019 wurden bei der Ausbildungsförderung – insbesondere im Rechtskreis des SGB III – Vereinfachungen und Öfnun- gen vorgenommen. Dennoch stellt die Komplexität Praktikerinnen und 422 


































































































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