Fachveranstaltungen 2019

Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs im Rahmen des UVG – Eine Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen | neue Veranstaltung, belegt

  • Datum: 09.12.2019, 14:00 Uhr bis 10.12.2019, 13:00 Uhr
  • Zielgruppe: Fach- und Leitungskräfte von Verbänden und Kommunen, kommunale Entscheidungsträger/innen, Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Fach- und Leitungskräfte von Bund und Ländern, Expert/innen aus Wissenschaft und Praxis
  • Anmeldung bitte bis: 07.10.2019
  • Veranstaltungsnummer: F 2322/19
  • Ort: Hotel Kaiserin Augusta Weimar | Carl-August-Allee 17

Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) 2017 wurden auch Veränderungen zum Rückgriff eingeführt. Zudem haben Bund und Länder einen gemeinsamen Prozess auf den Weg gebracht, der einerseits die Entwicklung von Standards für den Verwaltungsvollzug sowie andererseits die Diskussion der Frage einer Zentralisierung des Rückgriffs zum Inhalt hat. Da die Kommunen in fast allen Ländern mit der Durchführung des UVG beauftragt sind, sind diese maßgebliche Ansprechpartnerinnen und von diesen Diskussionen betroffen. Ausgangspunkt für die Fragestellungen um eine Optimierung des Rückgriffs, die auch vom Deutschen Verein seit langem angemahnt wird, ist u.a. die Kritik des Bundesrechnungshofes am Verwaltungsaufwand im Rahmen des UVG, wobei dieser zu über 75 % dem Rückgriff zugeschrieben wird. Viele Länder und Kommunen beschäftigen sich aktuell intensiv mit Verbesserungen und entsprechenden Umstrukturierungen im Bereich des Rückgriffs. An vielen Stellen haben sich bereits ein bestimmtes Konzept sowie gut funktionierende Strukturen etabliert.
Dieser Fachtag dient dem intensiven Austausch insbesondere zwischen Vertreter/innen der kommunalen Praxis mit Vertreter/innen von Bund und Ländern sowie Fachverbänden und Wissenschaft. Ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen werden notwendige Rahmenbedingungen und verschiedene Konzepte eines erfolgreichen Rückgriffs diskutiert.


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 90 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 120 € | Nichtmitglieder: 150 €

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):
Mitglieder: 142,00 € | Nichtmitglieder: 142,00 €

* Sie haben die Auswahl zwischen drei Pauschalen der Tagungsstätte. Die Höhe der anderen Pauschalen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Buchung mindestens einer Tagungspauschale, die damit für jeden Tag der Veranstaltung festgelegt ist und nicht geändert werden kann, ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden, um sich die Übernachtung zu sichern.


Sachbearbeiter/in:

Bärbel Winter
Telefonische Sprechzeiten: Di. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 605
E-Mail: Baerbel.Winter@deutscher-verein.de



Referent/-innen:

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin
Dr. Romy Ahner
Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung

Tel: +49 30 62980 206
Fax: +49 30 62980 251
E-Mail: Romy.Ahner@deutscher-verein.de

kurzvita-ahner.pdf



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