Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereines für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Aufgrund der Kürze der gesetzten Frist zur Stellungnahmekonnte keine Beschlussfassung des Präsidiums des Deutschen Vereins erfolgen. Vorliegend nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Stellung und stützt sich dabei in weiten
Teilen auf die Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2017. Die Geschäftsstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass die darüber hinausgehenden Anmerkungen nicht abschließend sind und nimmt – ohne dem folgenden Diskussionsprozess seiner Gremien zu einem späteren Zeitpunkt vorgreifen zu wollen – zu ausgewählten Änderungsvorschlägen Stellung.

Zu ausgewählten Regelungen im Einzelnen:
I. Beteiligung/Beratung/Beschwerdemöglichkeit von jungen Menschen und ihren Familien Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt grundsätzlich, dass junge Menschen und ihre Familien über diverse Beteiligungs-, Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten in ihrer Subjektstellung gestärkt werden sollen. Die unterschiedlichen Zugänge zum Jugendamt, zu Beratungsstellen, zu Ombudsstellen, zu internen und externen Beschwerdemöglichkeiten bei der Fremdunterbringung erfordern eine Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen, damit Informationen nicht verloren gehen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins empfiehlt, die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche sowohl für die Adressatinnen und Adressaten als auch für die Fachkräfte und handelnden Träger zu verdeutlichen, um Abgrenzungen und Überschneidungen transparent zu machen. Es sollen durch die unterschiedlichen Angebote keine neuen "Verschiebebahnhöfe" oder "schwarze Löcher" entstehen. Die ausgeweiteten Beratungspflichten dürfen zudem nicht zum Abbau von Beratungsressourcen in anderen Bereichen führen

dv-02-20_kinder-jugendstaerkungsgesetz.pdf [PDF, 158 KB]

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Yara-Katharina Andree

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen und Praxisprobleme der Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanung (im Kontext HzE), Hilfen für junge Volljährige, Kinderschutz und Krisenintervention