Fachveranstaltungen 2020

Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe - digitale Veranstaltung | neuer Termin

  • Datum: 19.05.2020, 09:30 Uhr bis 20.05.2020, 14:40 Uhr
  • Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungshilfe, an Leistungserbringer, an Betreuerinnen und Betreuer sowie an Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen. Ebenfalls eingeladen sind Beteiligte an den Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen.
  • Anmeldung bitte bis: 15.05.2020
  • Veranstaltungsnummer: P 5/4510/20
  • Ort: Digitale Fachveranstaltung

PROGRAMM



Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert und konsequent personenzentriert ausgerichtet. Dies bezieht sich zum einen auf Verfahrensfragen und die Feststellung individuell erforderlicher Leistungen. Zum anderen soll auch das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung ausgestaltet werden. Die reformierte Eingliederungshilfe im SGB IX regelt somit nur noch die Erbringung von Fachleistungen.

Dem entsprechend wurde das Vertragsrecht angepasst: § 95 SGB IX verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe, eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen und hierzu das Vertragsrecht zu nutzen. Der Einrichtungsbegriff wurde entfernt; bisherige Regelungen an die neuen Anforderungen angepasst. Dies gilt auch für die Landesrahmenverträge zwischen den Vereinigungen der Leistungserbringer und den Trägern der Eingliederungshilfe.

In den Bundesländern wurden zwischenzeitlich Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX vereinbart bzw. Übergangsvereinbarungen getroffen. Wo durchgängige Regelungen von der Beschreibung der Leistungen bis zur Kalkulation der Vergütung vereinbart werden konnten wie in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern, können Leistungsträger und Leistungserbringer nun auf der Ebene des einzelnen Angebotes Verträge schließen. In den anderen Bundesländern ist für die Zeiträume der Übergangsvereinbarungen die Versorgung der Menschen mit Behinderungen sichergestellt; auch dort kann für einzelne Angebote verhandelt werden – allerdings ohne die klärenden Bedingungen landesweit geltender Regelungen.

In der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer sind Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe und die Vergütung zu regeln.
Diese Veranstaltung konzentriert sich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe, wie der Gesetzgeber sie im Zweiten Teil des SGB IX beschrieben hat und sie in den Landesrahmenverträgen konkretisiert wurden. Aspekte der Vergütungsvereinbarungen, insbesondere Kalkulationsschemata werden nicht behandelt. Die Veranstaltung orientiert sich am jeweiligen Stand in den einzelnen Bundesländern.

ZIELE



  1. Sie haben einen Überblick über die Rechtsänderungen, die Intention des Gesetzgebers und das damit verbundene Entwicklungspotenzial für personenzentrierte Teilhabeleistungen in der Eingliederungshilfe erhalten (BTHG im Überblick durch das Projekt).
  2. Sie kennen die neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe gemäß Teil 2 SGB IX n.F. (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Sozialen Teilhabe) sowie die Schnittstellen und Abgrenzung dieser Leistungen zu den Leistungen der Pflege nach SGB XI und der medizinischen Rehabilitation.
  3. Sie kennen die Grundstrukturen des neuen Vertragsrechts sowie die Regelungen zu den Vertragsinhalten für die Leistungsvereinbarungen.
  4. Sie haben einen Überblick über den Umsetzungsstand der Landesrahmenverträge in den einzelnen Bundesländern; Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Beschreibung der Leistungen wurden herausgearbeitet.
  5. Sie konnten sich auf die Verhandlungen auf Ebene der Einzelvereinbarungen in Ihrem Bundesland vorbereiten. Sie haben relevante Fragen zur Vorbereitung der Leistungsvereinbarungen und Antwortmöglichkeit hierzu erarbeitet.
  6. Es hat ein Erfahrungsaustausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Selbsthilfeverbänden stattgefunden.



DURCHFÜHRUNG



Die Veranstaltung wird digital durchgeführt. Während bei der abgesagten Präsenzveranstaltung drei Veranstaltungstage eingeplant waren, wird das Programm der Veranstaltungsreihe an zwei Vormittagen durchgeführt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Veranstaltung bleibt jedoch unverändert. Allerdings werden drei Vorträge vorab aufgezeichnet und den Teilnehmenden eine Woche vor der Veranstaltung online bereitgestellt. Bei den aufgezeichneten Vorträgen handelt es sich um:

  • Das Bundesteilhabegesetz im Überblick;
  • BTHG- Umsetzungsstand in den Ländern - Übersicht Landesrahmenverträge: Wie werden die Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben? Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
  • "Neuen Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe – Vorstellung der einzelnen Leistungsgruppen"



Die Teilnehmenden können daraufhin Fragen zu den Vorträgen an die Leitung der Veranstaltung senden. Die Fragen werden von der Leitung aufgenommen und in einer digitalen Veranstaltung beantwortet.


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 340 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 115,00 € | Nichtmitglieder: 144,00 €


Sachbearbeiter/in:

John Richter
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 606
E-Mail: John.Richter@deutscher-verein.de



Referent/-innen:

Projektleitung
Tristan Fischer

Tel: +49 30 62980 136
E-Mail: Tristan.Fischer@umsetzungsbegleitung-bthg.de



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