Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

08.08.2019 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) vom 16. Juli 2019

1. Vorbemerkungen
Der Referentenentwurf des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) formuliert zum ersten Mal eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Erfassung und Analyse einer Teilgruppe der wohnungslosen Menschen in Deutschland. Damit stellt der Referentenentwurf ein Novum in der Wohnungslosenhilfe dar und folgt jahrzehntelanger Forderungen und Diskussionen der Akteure in diesem Feld.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins befürwortet und begrüßt grundsätzlich viele der in dem Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen und sieht diese als einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung an.

Gleichwohl eröffnet der Referentenentwurf zwei Kritikpunkte: Zum einen sind Umfang und Definitionen der Wohnungslosenberichterstattung stark eingeschränkt und führen so zu einem erhöhten Risiko der Untererfassung. Zum anderen erscheinen einzelne Verfahrensabläufe noch nicht ausreichend detailliert dargestellt. Dies kann zu Irritationen und Unsicherheiten seitens der erhebenden Stellen führen und negative Auswirkungen auf die Qualität und Repräsentativität der Daten haben.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins empfiehlt, zumindest in der Anfangsphase ein Begleitgremium einzurichten, das sich aus Expert/innen der Wohnungslosenhilfe, der Länder und Kommunen sowie der Verbände und Betroffenen zusammensetzt.

Ferner gilt es bei der Umsetzung der Wohnungslosenberichterstattung darauf zu achten, dass die Bemühungen einzelner Länder um landeseigene Erhebungen, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin, nicht durch die bundesweite Wohnungslosenberichterstattung konterkariert werden.

Diese Besonderheiten berücksichtigend kann nach Auffassung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins gleichwohl der zu begrüßende Entwurf aus den genannten Argumenten nur der erste Schritt in eine weiterzuentwickelnde Berichterstattung sein. Langfristiges Ziel muss eine Wohnungsnotfall-Berichterstattung sein. Denn diese ist der geeignetste Weg für nachhaltige Planungen und Entscheidungen für eine nationale Strategie gegen Wohnungslosigkeit. Sie dient ferner als Frühwarnsystem und ermöglicht die wissenschaftlich fundierte Ermittlung des tatsächlichen Ausmaßes und Entwicklung um Wohnungsnotfälle und nicht nur einer kleineren Teilgruppe.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 08.08.2019 [PDF, 220 KB]

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