Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Sozialen

Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Sozialen

Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt eine einzigartige Ausnahmesituation dar, die wir so noch nicht erlebt haben. Grundrechte werden eingeschränkt, damit die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus Infizierten nicht zu schnell zu stark steigt und unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Die derzeitigen einschneidenden Maßnahmen haben sich bislang als wirksam erwiesen und stoßen noch auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Welche Maßnahmen wann und über welchen Zeitraum sinnvoll und verhältnismäßig sind, ist ein schwieriger Abwägungsprozess, der immer wieder neu bewertet und ausgehandelt werden muss.

Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie werden neben aktuell notwendigen Maßnahmen auch die Sozialpolitik der Zukunft noch lange beschäftigen. Der Gesetzgeber hat schnell mit einem umfassenden Gesetzespaket auf die aktuelle Situation reagiert und Übergangsregelungen beschlossen, die befristet gelten und bei Bedarf verlängert werden können, sofern die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus länger aufrechterhalten bleiben müssen. Die neuen Regelungen des Gesetzespakets sind überwiegend am 28. März 2020 in Kraft getreten und betreffen auch verschiedene Bereiche des Sozialen.

Ein zentrales Element ist das Sozialschutz-Paket. Es enthält zeitlich befristete Sonderregelungen, die die Antragstellung und Antragsbearbeitung in Bezug auf existenzsichernde Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe vereinfachen und den Zugang zu diesen Leistungen erleichtern sollen. Damit sollen Kleinunternehmer und Soloselbstständige unterstützt werden, die aktuell in ihrer Existenz bedroht sein können, aber auch ältere, erwerbsgeminderte und nicht erwerbsfähige Menschen, die kurzfristig und vorübergehend hilfebedürftig werden. Zudem wird der Kinderzuschlag befristet angepasst, um Einkommenseinbrüche aufgrund der Corona-Krise zu berücksichtigen und den Zugang zu erleichtern. Ein weiterer Bestandteil des Sozialschutz-Pakets ist das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Es regelt einen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger zur finanziellen Absicherung von sozialen Diensten und Einrichtungen, die ihre Aufgaben aufgrund der Corona-Krise nicht wie gewohnt wahrnehmen können. Die sozialen Dienstleister sollen sich im Gegenzug in die Bewältigung der Krise einbringen. Dies kann z.B. in der Pflege, aber auch in der Logistik der Lebensmittelversorgung sein.

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erhält der Bund befristet zusätzliche Kompetenzen, um effektiv auf die Epidemie reagieren zu können. Außerdem wird mit diesem Gesetz ein Entschädigungsanspruch in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen, der Verdienstausfälle von Eltern und Pflegeeltern ausgleicht, die ihre Kinder aufgrund der behördlichen Schließung von Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz werden unter anderem Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie in das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) aufgenommen. Damit sollen Pflegeeinrichtungen von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt werden. Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht werden Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche aufgenommen, die Mieter und Pächter für einen befristeten Zeitraum vor Kündigungen aufgrund von Mietschulden schützen sollen, sofern die Mietrückstände auf Auswirkungen der Pandemie beruhen.

Weitere Gesetzentwürfe wurden auf den Weg gebracht und befinden sich aktuell in der Abstimmung. Dazu zählen unter anderem der Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) und der Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Der Deutsche Verein wird die gesetzlichen Anpassungen im Kontext der Corona-Krise fachlich begleiten und die Akteure des Sozialen bei der Umsetzung dieser Gesetze unterstützen.

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