Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

16.09.2020 – Eckpunkte des Deutschen Vereins für eine integrierte kooperative Sozialplanung

1. Vorbemerkungen
Die Herausforderungen des demografischen und sozialen Wandels erhöhen den Bedarf an Planung und Koordination in den Kommunen und bei Trägern und Anbietern sozialer Dienstleistungen. Dies erfordert von den Akteuren der (kommunalen) Sozialpolitik ein ämter- und fachübergreifendes Handeln, das sich in der planerischen Zusammenarbeit konkretisiert. Als Instrument kommunaler Steuerung legt Sozialplanung die Grundlagen für kommunalpolitische Entscheidungen. Sie trägt mit ihren fachplanerischen Elementen dazu bei, fachliche Ziele für verschiedene sozialpolitische Felder zu erarbeiten und bei ihrer Umsetzung die vor Ort gegebenen Bedingungen zu berücksichtigen. Damit schafft sie wesentliche Voraussetzungen für eine wirkungsorientierte fachliche Steuerung kommunaler Sozialpolitik und operationalisiert den kommunalen Versorgungsauftrag.

Bereits 2001 empfahl der Deutsche Verein den Kommunen, im Sinne einer kommunalen Entwicklungsplanung einen ganzheitlichen und umfassenden Planungsprozess zu organisieren, der ökonomische, ökologische und soziale Aspekte zusammenführt. Zehn Jahre später definierte der Deutsche Verein erste Eckpunkte zur Wahrung einheitlicher Standards in der Sozialplanung, die auf große Zustimmung stießen: "Sozialplanung in den Kommunen ist die politisch legitimierte, zielgerichtete Planung zur Beeinflussung der Lebenslagen von Menschen, der Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie zur Entwicklung adressaten- und sozialraumbezogener Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen in definierten geografischen Räumen (Sozialraumorientierung). Sie geht über die dem Sozialwesen direkt zuzuordnenden Leistungen, Maßnahmen und Projekte hinaus."

Bisher gibt es in Deutschland noch keine einheitliche Praxis und Standards zur Sozialplanung. Der Mangel einer allgemein anerkannten Definition von Sozialplanung führt zu vielfältiger Begriffsauslegung und erschwert es nicht selten den Akteuren vor Ort, die Steuerungspotenziale von Sozialplanung zu nutzen. In den Kommunen findet Sozialplanung bisher hauptsächlich im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen sowie in der Jugendhilfe und der Bildungsplanung ihre Anwendung. Sie ist aber nicht immer als entsprechende Arbeitseinheit in der Verwaltungsstruktur verankert und auch dann nicht immer mit festgelegten Zuständigkeiten in der Verwaltungsstruktur verankert und selbst wenn dies der Fall ist, nicht immer nach außen sichtbar. Fachliche Vorgaben für die Ausgestaltung insbesondere von Fachplanungen erhalten die Kommunen von den jeweiligen Landesebenen, aber auch aus der eigenen kommunalpolitischen Praxis heraus. Im Interesse einer nachhaltigen und für die Kommune ganzheitlichen Planung sind qualifizierte Planungsstrukturen in den Verwaltungen notwendig, vorhandene Ansätze sollten weiter entwickelt werden. Für eine präventive und aktive Gestaltung und Steuerung von Angeboten sozialer Infrastruktur bedarf es einer integrierten kooperativen Sozialplanung, die als Bestandteil einer kommunalen Gesamtplanung in der Lage ist, die einzelnen Fachplanungen problem- und themenbezogen zusammenzuführen, ohne deren jeweiligen Kompetenzen zu verletzen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.09.2020 [PDF, 350 KB]

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