Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

12.11.2012 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Großelternzeit und zur Modernisierung der Elternzeit [1">

Vorbemerkungen

Durch den vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sollen alle erwerbstätigen Großeltern zur Betreuung und Erziehung ihrer Enkelkinder einen Anspruch auf Elternzeit erhalten, § 15 Abs. 1 b BEEG (neu), damit die Gestaltungsspielräume von Familien erhöht werden und um den Zusammenhalt der Generationen durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die geteilte Kinderbetreuung zwischen Eltern und Großeltern zu stärken. Zudem beinhaltet das Gesetz die flexiblere spätere Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem dritten vollendeten Lebensjahr eines Kindes von bis zu 24 Monaten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes, § 15 Abs. 2 Satz 4 und 5 BEEG (neu), die Ermöglichung der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung während der Eltern(teil)zeit durch die Überschreitungsmöglichkeit der zulässigen Wochenarbeitszeit von 30 Wochenstunden, § 15 Abs. 4 Satz 2 BEEG (neu), sowie ein größeres Mitspracherecht hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeiten, § 15 Abs. 7 BEEG (neu). Durch die Neuregelungen sollen Familien mehr Zeitsouveränität erhalten und soll den Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern besser Rechnung getragen werden bzw. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Larissa Meinunger. Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet und vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins am 12. November 2012 im Umlaufverfahren verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 12.11.2012 [PDF, 100 KB]

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