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Empfehlungen / Stellungnahmen

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts [1]

Vorbemerkung

Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Die Arbeit gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen hat in Deutschland eine große zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements hat die Bundesregierung die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen, wie die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts[2], weiter verbessert. Darüber hinaus unterstützt der Bund gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen auch finanziell. Grundlage hierfür ist das staatliche Zuwendungsrecht, das aber nicht nur für gemeinnützige Organisationen große wirtschaftliche Bedeutung hat.[3] Das staatliche Zuwendungsrecht entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und zukunftsfähiges Recht.[4] Es ist in seiner Ausgestaltung unübersichtlich und durch ein Übermaß an Bürokratie gekennzeichnet. Dadurch wird die Effektivität von Zuwendungen gemindert.


[1]     Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Kerstin Piontkowski. Die Empfehlungen wurden von der AG "Reform des Zuwendungsrechts" erarbeitet und am 30. September 2009 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
[2]        Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, BGBl. 2007 I S. 2332.
[3]        Insgesamt hat der Bund im Jahr 2000 Zuwendungen in Höhe von 10,2 Mrd. DM für die institutionelle Förderung und 29,7 Mrd. DM für Projektförderungen ausgeben. (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS vom 1. März 2000 „Zuwendungen des Bundes“, BT-Drucks. 14/2847). Im Bundeshaushalt 2009 sind nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen, Generalreferat für Aufstellung des Haushalts und des Finanzplans (Referat II A 1) für institutionelle Förderungen insgesamt 5,7 Mrd. € vorgesehen, hinzu kommen die Mittel für Projektförderungen.
[4]        Siehe Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (DV 09/07) in NDV 2007, 199 ff.

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