Empfehlungen / Stellungnahmen
Stellungnahme des Deutschen Vereins
a) „Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ Antrag der Fraktion der SPD – BT-Drucksache 17/4847
b) „Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – BT-Drucksache 17/5205
anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 4. Juli 2011 [1]
Mit Inkrafttreten der Vergabeverordnung (VgV) ist auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) zum 11. Juni 2010 wirksam geworden. Die bisherigen Bestimmungen der §§ 3 Nr. 4 o und 7 Nr. 6 VOL/A a.F. gelten nicht mehr fort. Für die Vergabe von Vermittlungsaufträgen nach § 46 SGB III greift nunmehr keiner der besonderen Tatbestände der sog. freihändigen Vergabe nach § 3 Abs. 5 VOL/A. Die Beauftragung von Integrationsfachdiensten mit der Vermittlung schwerbehinderter Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgt seither nicht mehr über freihändige Vergaben, sondern über den Weg der öffentlichen Ausschreibung.
[1]     Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Kerstin Piontkowski. Die Stellungnahme wurde am 21. Juni 2011 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.



