Vordruck für Angaben zur Weitergewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kein Folgeantrag für Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erforderlich: Neuer Vordruck des Deutschen Vereins für Angaben zur sachgerechten Weitergewährung der Leistungen
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