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Empfehlungen / Stellungnahmen

Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 11, 12 SGB XII, insbesondere bei der Hilfe in materiellen Notlagen (3. und 4. Kapitel SGB XII) [1]

I. Vorbemerkung

Materielle Notlagen gehen bei einer Vielzahl der nach dem SGB XII auf Geldleistungen angewiesenen Bürger mit sozialen und persönlichen Problemen einher. Soziale und per­sönliche Probleme von Leistungsberechtigten[2] möglichst zuverlässig wahrzunehmen, Angebote zur Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation aufzuzeigen und darauf hinzuwirken, dass die „ausgestreckte Hand“ der Sozialhilfe ergriffen werden kann und ergriffen wird, sind Anforderungen, die in der Regel zuerst im Rahmen der wirt­schaftlichen Hilfe auftreten.


[1]   Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Gottfried Eichhoff. Die Arbeitshilfe wurde in der Arbeitsgruppe "Beratung und Unterstützung im Rahmen der Existenzsicherung (§§ 11, 12 SGB XII)" erarbeitet, im Arbeitskreis "Grundsicherung und Sozialhilfe" und den Fachausschüssen „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“, „Alter und Pflege“ sowie „Rehabilitation und Teilhabe“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 10. März 2010 verabschiedet.

[2]     Soweit im nachfolgenden Text die Neubestimmung sozialhilferechtlicher Begriffe durch das SGB XII (insbes. Leistungsberechtigte statt Hilfesuchende bzw. -empfänger) nicht durchgängig verwendet wird, geschieht dies aus Gründen der sprachlichen Variation und verkennt nicht den zur Anspruchsberechtigung bewusst vollzogenen Wechsel der Perspektive. Geschlechtsspezifische Begriffe werden aufgrund der besseren Lesbarkeit im nachfolgenden Text regelmäßig in der Grundform verwendet.

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