Empfehlungen / Stellungnahmen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II („weitere Leistungen“)
- awr -
Bei der Erbringung von Eingliederungsleistungen im SGB II sollte nach Auffassung des Deutschen Vereins ein möglichst weiter Gestaltungsspielraum für eine passgenaue Förderung der SGB II-Leistungsempfänger zur Integration ins Erwerbsleben gewährleistet sein. Zu dem derzeit vom Bund einerseits und den Kommunen und den Ländern andererseits unterschiedlich bewerteten Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II hat das Präsidium des Deutschen Vereins am 12. März 2008 eine Stellungnahme verabschiedet. Sie wurde zuvor in der Arbeitsgruppe „SGB II“ unter dem Vorsitz von Werner Hesse, DPWV, erarbeitet und im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten.
I. Einleitung
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wendet sich mit nachstehender Stellungnahme an die SGB II-Träger und SGB II-Stellen und positioniert sich zum Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.



