Empfehlungen / Stellungnahmen
Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zwischen SGB II und SGB XII – Anforderungen des Deutschen Vereins an die Kooperation der Leistungsträger
Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Dr. Bernhard Theobald. Das Positionspapier wurde vom Arbeitskreis „Hilfen für Gefährdete“ erarbeitet, vom Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und vom Präsidium am 18. Juni 2008 verabschiedet.
Ausgangslage
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, nach der die bisherige Aufgabenwahrnehmung im SGB II durch die ARGEn nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müssen bis zum 31. Dezember 2010 neue Formen der Aufgabenwahrnehmung etabliert werden, die einer klaren Zuordnung des Verwaltungshandelns zur jeweils verantwortlichen Gebietskörperschaft bzw. Behörde gerecht werden. In dieser Situation möchte der Deutsche Verein explizit auf die Situation der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) aufmerksam machen. Sie sind bereits heute – soweit sie erwerbsfähig sind – auf die Leistungen zweier Träger angewiesen. Unabhängig von der konkreten zukünftigen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung im SGB II möchte der Deutsche Verein organisatorische Anforderungen benennen, die erfüllt sein müssen, damit vor Ort die Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig sowie unter enger Zusammenarbeit der Träger bei der Aufgabenerfüllung geleistet werden können (§ 17 Abs. 3 SGB I und § 86 SGB X).
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