Empfehlungen / Stellungnahmen
Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Hilfeleistungen an von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder insbesondere im Rechtskreis des SGB II
Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Nicola Leiska-Stephan. Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Frauenhaus“ erarbeitet, vom Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie vom Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 18. Juni 2008 verabschiedet.
A.    Ziel der Empfehlungen
Der Deutsche Verein hat bereits 1983 erste Empfehlungen für Frauen und deren Kinder, die in Frauenhäusern Schutz suchen, abgegeben.[1] Es folgten weitere 1988,[2] 2002,[3] 2004[4] und zuletzt DV-Hinweise aus dem Jahre 2005.[5] Im Wesentlichen betrafen sie die Übernahme der Kosten bzw. Kostenerstattung bei Aufnahme von (auswärtigen) Frauen und Kindern ins (örtliche) Frauenhaus, die Finanzierung von Frauenhäusern, die Heranziehung des gewalttätigen Unterhaltspflichtigen, die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft bei Frauenhausaufenthalt sowie die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen und dem Kindergeld.

