Empfehlungen / Stellungnahmen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen [1]
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2008 den Entwurf des „Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ beschlossen. Der Zeitplan für das parlamentarische Verfahren sieht bis auf die Artikel 3 und 4 (zusätzliche Leistungen für die Schule) ein Inkrafttreten bereits zum 1. Januar 2009 vor.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme vom 1. Oktober 2008 zum Arbeitsbericht „Zukunft für Familie“ des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom April 2008 die Empfehlungen des Kompetenzzentrums zum Kindergeld sowie zum Ausbau von familienunterstützenden Dienstleistungen bewertet und nimmt diese Bewertung als Grundlage für die Beurteilung der entsprechenden Regelungen.
Der Deutsche Verein begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, trotz der Notwendigkeit der weiteren Haushaltskonsolidierung Familien durch eine nachhaltige Familienpolitik auch in finanzieller Hinsicht stärker zu fördern. Allerdings zeigt sich nach wie vor die Notwendigkeit, das System der materiellen Transferleistungen für Familien insbesondere aus der Perspektive seiner Zielwirkungen grundlegend zu überprüfen und neu auszutarieren.
[1]     Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Larissa Giehl. Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet und vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins am 19. November 2008 verabschiedet.

