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Empfehlungen / Stellungnahmen

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung gesetzlicher Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren [1]

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 ist das gerichtliche Verfahren insbesondere in Familiensachen, aber auch u.a. in Betreuungs- und Unterbringungssachen nun in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst. Gleichzeitig gehen damit umfassende Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren einher. Die Gesetzesreform bedeutet vielerorts einen grundlegenden Wandel im Verhältnis der Akteure zueinander, in den Arbeitsweisen und Abläufen. Sie erfordert eine deutliche Umstellung und Neuausrichtung der bisherigen Praxis und der Rollenverständnisse. Diese Aufgabe trifft in besonderem Maße die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt), Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und die Familiengerichte. Mit den vorliegenden Empfehlungen will der Deutsche Verein die Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren in der Praxis unterstützen. Die im Folgenden vorgenommenen Ausführungen zum FamFG beschränken sich auf Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung sowie wegen Gefährdung des Kindeswohls (§§ 1666, 1666a BGB). Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Rolle von Jugendamt, Beratungsstelle, Verfahrensbeistand und Familiengericht sowie die Art und Weise ihrer Kooperation gelegt.


[1] Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Ulrike Peifer. Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe "Änderungen im familienrechtlichen Verfahren" erarbeitet, im Fachausschuss "Jugend und Familie" beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 10. März 2010 verabschiedet.

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