Empfehlungen / Stellungnahmen
Empfehlende Hinweise des Deutschen Vereins zur Umsetzung des Persönlichen Budgets nach SGB IX
-wel-
Die nachstehende Empfehlung wurde von der Arbeitsgruppe „Persönliches Budget“ des Deutschen Vereins erarbeitet und nach Beratungen im Fachausschuss „Rehabilitation und Teilhabe“ vom Vorstand des Deutschen Vereins in seiner Sitzung am 7. März 2007 verabschiedet. Ziel des Papiers zur Beförderung des Persönlichen Budgets ist es, Hinweise zu dessen Umsetzung zu geben. Das Papier richtet sich einerseits an den Bundesgesetzgeber, andererseits an sämtliche Rehabilitationsträger und Erbringer von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie an die Behindertenverbände.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung stellt in ihrem Bericht[1] vom 20. Dezember 2006 über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch dar, dass sich das Persönliche Budget in der gegenwärtigen Ausgestaltung bewährt habe, weshalb die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Persönlichen Budget ausreichten. Der Deutsche Verein hat die Umsetzung des im Jahr 2001 mit dem SGB IX eingeführten Persönlichen Budgets begleitet und einerseits die Möglichkeit eines enormen Zugewinns an Selbstbestimmung für die behinderten Menschen im Einzelfall, andererseits aber auch praktische und rechtliche Umsetzungshemmnisse festgestellt. Zur Beförderung des Persönlichen Budgets werden daher im Folgenden die noch bestehenden Probleme dargelegt und mögliche Lösungen empfohlen.
[1]Â Â Â Â Â Â Â Â BT-Drucks. 16/3983.



