Empfehlungen / Stellungnahmen
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen (BT-Drucks. 16/5715)
–rhd–
Es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass viele Langzeitarbeitslose nicht ohne besondere Hilfe wieder in Beschäftigung zu integrieren sind. Die Bundesregierung plant neue Hilfen für Hilfeberechtigte im SGB II. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die das Präsidium des Deutschen Vereins am 13. Juni 2007 verabschiedet hat, wird insbesondere auf die unzureichende Höhe der Lohnkostenzuschüsse hingewiesen. Die Bedeutung von Qualifizierung gerade für benachteilige Arbeitnehmer wird betont.
1.     Grundsätzliche Bewertung
In Anbetracht der Situation von Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen hat sich der Deutsche Verein bereits 2006 für die Einrichtung eines „Sozialen Arbeitsmarkts“ ausgesprochen und den Personenkreis genannt:
Der Soziale Arbeitsmarkt soll für einen eng begrenzten Personenkreis öffentlich geförderte Beschäftigung als Ultima Ratio ermöglichen, um besonders benachteiligten Menschen eine Chance zur sozialen Integration über Beteiligung am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gefördert werden sollen ausschließlich Langzeitarbeitslose, die ohne die Möglichkeit zur öffentlich geförderten Beschäftigung keine Chancen auf eine Eingliederung in das Erwerbsleben haben.
Die Menschen in der vom Deutschen Verein beschriebenen Zielgruppe weisen (kumulativ) folgende Merkmale auf: Sie sind seit mindestens einem Jahr arbeitslos und haben wegen bestimmter persönlicher Merkmale („Vermittlungshemmnisse“) auch bei einer prosperierenden Wirtschaft keine realistischen Eingliederungschancen in den 1. Arbeitsmarkt. Es sind Instrumente zur Arbeitsmarktintegration eingesetzt worden, die jedoch nicht zum Erfolg geführt haben.



