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Deutscher Verein

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Juni

Empfehlungen / Stellungnahmen

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen (BT-Drucks. 16/5715)

Es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass viele Langzeitarbeitslose nicht ohne besondere Hilfe wieder in Beschäftigung zu integrieren sind. Die Bundesregierung plant neue Hilfen für Hilfeberechtigte im SGB II. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die das Präsidium des Deutschen Vereins am 13. Juni 2007 verabschiedet hat, wird insbesondere auf die unzureichende Höhe der Lohnkostenzuschüsse hingewiesen. Die Bedeutung von Qualifizierung gerade für benachteilige Arbeitnehmer wird betont.

Erste Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II – Förderung der Transparenz des Leistungsangebots vor Ort

Neben den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zur Integration in den Arbeitsmarkt kann der kommunale Träger so genannte soziale Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II erbringen. Diese sozialen Leistungen werden in vielen Kommunen bereits erbracht. Um den Hilfebedürftigen diese Leistungen nach ihren spezifischen Bedarfslagen anbieten zu können, soll der Informationsaustausch und die Transparenz über das Leistungsangebot vor Ort gefördert werden. Dazu hat das Präsidium des Deutschen Vereins am 13. Juni 2007 Empfehlungen verabschiedet, die in der Arbeitsgruppe „Umsetzung SGB II“ unter Vorsitz von Friedrich Graffe, München, erarbeitet und im Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ und im Arbeitskreis „Hilfen für Gefährdete“ beraten wurden. Anhand der in der Anlage enthaltenen Musterkooperationsliste können sich die Verantwortlichen vor Ort über die Angebote und die bestehenden Bedarfslagen beraten und diese Übersicht entsprechend ergänzen, um für die Fallmanager/Fallmanagerinnen, die persönlichen Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen sowie für die Vermittler/Vermittlerinnen in den SGB-II-Stellen eine Arbeitshilfe zu schaffen.

Abgrenzung von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen

Handreichung des Deutschen Vereins zur Abgrenzung von Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen sowie Empfehlungen zur Kooperation der Beteiligten
Empfehlungen und Stellungnahmen
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