Neben den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zur Integration in den Arbeitsmarkt kann der kommunale Träger so genannte soziale Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II erbringen. Diese sozialen Leistungen werden in vielen Kommunen bereits erbracht. Um den Hilfebedürftigen diese Leistungen nach ihren spezifischen Bedarfslagen anbieten zu können, soll der Informationsaustausch und die Transparenz über das Leistungsangebot vor Ort gefördert werden. Dazu hat das Präsidium des Deutschen Vereins am 13. Juni 2007 Empfehlungen verabschiedet, die in der Arbeitsgruppe „Umsetzung SGB II“ unter Vorsitz von Friedrich Graffe, München, erarbeitet und im Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ und im Arbeitskreis „Hilfen für Gefährdete“ beraten wurden. Anhand der in der Anlage enthaltenen Musterkooperationsliste können sich die Verantwortlichen vor Ort über die Angebote und die bestehenden Bedarfslagen beraten und diese Übersicht entsprechend ergänzen, um für die Fallmanager/Fallmanagerinnen, die persönlichen Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen sowie für die Vermittler/Vermittlerinnen in den SGB-II-Stellen eine Arbeitshilfe zu schaffen.