Empfehlungen / Stellungnahmen
Vorläufige Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)
Durch das Vermittlungsverfahren zum „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde § 6 a SGB II aufgenommen, der vorsieht, dass die Kommunen auf eigenen Wunsch durch Ausübung einer Option die Trägerschaft für die Grundsicherung für Arbeitssuchende insgesamt übernehmen können. Das Nähere soll ein Bundesgesetz regeln. Die Regierungsfraktionen haben am 30. März 2004 den Entwurf eines „Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)“ vorgelegt.
Aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme war eine Abstimmung mit dem Vorstand des Deutschen Vereins nicht mehr möglich. Daher ist die folgende vorläufige Stellungnahme durch die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet worden.



