Empfehlungen / Stellungnahmen
Anforderungen an eine Verordnung zur Regelung des Übergangs von Akten, Daten und Leistungen von den Trägern der Sozialhilfe auf die Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Im Zusammenhang mit einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Entwurf einer Verordnung, die Grundlage dafür werden sollte, dass abweichend von den im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) festgelegten Zuständigkeiten für einen Übergangszeitraum Entscheidungen über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit mit Wirkung für und gegen die beteiligten Leistungsträger (Agenturen für Arbeit, Kommunen) getroffen werden können, hat das Präsidium des Deutschen Vereins Anforderungen aufgestellt, die eine solche Übergangsregelung erfüllen soll. Zentrale Bedeutung hat dabei die Forderung, dass die Abweichung vom SGB II nicht im Verordnungswege erlassen werden darf, sondern gesetzlich geregelt werden muss. Mit dem kommunalen Optionsgesetz, dem der Bundesrat am 9. Juli 2004 zugestimmt hat, sind die Übergangsregelungen in §§ 65a-e SGB II aufgenommen worden.



