Empfehlungen / Stellungnahmen
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Zusammenarbeit zwischen anerkannten Auslandsvermittlungs-Stellen in freier Trägerschaft und Adoptionsvermittlungs-Stellen der Jugendämter bei Auslandsadoptionen
Mit der Ratifizierung des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 und seiner Umsetzung in Deutschland hat die Qualitätssicherung in der internationalen Adoptionsvermittlung eine erhöhte Bedeutung und Aufmerksamkeit erhalten. Die Qualität internationaler Adoptionsvermittlung kann durch Kriterien bei der Zulassung internationaler Vermittlungsstellen, durch Maßnahmen der Aufsicht und auch in der Zusammenarbeit zwischen Adoptionsvermittlungs-Stellen öffentlicher und freier Träger im Ablauf einer internationalen Adoptionsvermittlung sicher gestellt werden.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich für eine Regelung der Zusammenarbeit entschieden, die auf dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit der freien Träger basiert. Diese Selbstständigkeit wird jedoch von konkreten gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung und Einbeziehung öffentlicher Träger flankiert.
Der Deutsche Verein hat angesichts dieser gesetzlichen Vorgaben konkrete und praxisbezogene Vorschläge für eine konsensfähige und verlässliche Ausgestaltung der vom Gesetzgeber vorgesehenen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen freien und staatlichen Stellen entwickelt.
Die Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf die Zusammenarbeit bei der allgemeinen Beratung über die mit einer Adoption in Zusammenhang stehenden Fragen, bei der allgemeinen und speziellen Adoptionseignungsprüfung sowie bei der Erstellung des Adoptionseignungsberichts.
Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Übermittlung von Daten und Unterlagen zwischen den Beteiligten sowie zur Kooperation bei der Erstellung von Entwicklungsberichten nach Aufnahme des Adoptivkindes in der Familie abgegeben.
Ferner werden die erforderliche partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der sog. Matching-Entscheidung, d.h. bei der Entscheidung im Prozess der Zusammenführung von potenziellen Adoptiveltern und Kindern, sowie das Kooperationserfordernis bei der Nachbetreuung der Familien erläutert.
Die Empfehlungen wurden unter Federführung des Internationalen Sozialdienstes von der Arbeitsgruppe Adoptionsvermittlung erarbeitet und vom Vorstand des Deutschen Vereins in seiner Sitzung am 14. Juli 2004 verabschiedet.



