Empfehlungen / Stellungnahmen
Entwicklung der Sozialhilfeausgaben für Hilfen für Menschen mit Behinderungen - Der Bundesgesetzgeber muss tätig werden!
In den vergangenen Jahrzehnten haben die Träger der Sozialhilfe gemeinsam mit den Verbänden der Behindertenhilfe- und selbsthilfe ein differenziertes Leistungsangebot in allen Bereichen de Eingliederung für Menschen mit Behinderungen mit einem beachtlichen Netz von Einrichtungen und Diensten geschaffen und unterhalten. Individuelle Bedarfsdeckung und Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens waren und sind die Grundprinzipien, an denen sich die Leistungen ausrichten. Das durch die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 verankerte Benachteiligungsverbot und die Zielsetzung des SGB IX forderten eine Weiterentwicklung, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellt.
Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe "Finanzierungsfragen der Eingliederungshilfe" des Deutschen Vereins unter Leitung von Herrn Wolfgang Schäfer, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Münster, erarbeitet und nach Befragung vom Vorstand des Deutschen Vereins in seiner Sitzung am 12. März 2003 verabschiedet.



