Empfehlungen / Stellungnahmen
Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
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Die nachstehenden weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins wurden in der Arbeitsgruppe „Neuberechnung der Vollzeitpflegesätze“ erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 26. September 2007 beschlossen.
1.     Einführung
Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden. Zur Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen ausgesprochen und die Beträge der Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1990,[1] auf denen diese jährliche Fortschreibung beruhte, wurden nun überprüft und weiterentwickelt. Das Ergebnis dieser Überarbeitung mündete in die hier vorliegenden Empfehlungen: So wurden u.a. die Altersgruppen neu gestaltet und das methodische Verfahren für die Berechnung der Pauschalbeträge geändert.[2]
[1]       Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung des monatlichen Pauschalbetrages bei Vollzeitpflege (§§ 39, 33 SGB VIII), NDV 1991, 1 ff.
[2]Â Â Â Â Â Â Â Vgl. hierzu Teil 2.



