Empfehlungen / Stellungnahmen
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2012 [1]
1.     Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder JugendlichenÂ
Gemäß den vom Deutschen Verein im September 2007 beschlossenen weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)[2] überprüft der Deutsche Verein die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.Â
[1] Verantwortliche Referentin in der Geschäftsstelle: Dorette Nickel. Die Empfehlungen wurden in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 27. September 2011 beschlossen.
[2] Vgl. NDV 2007, 439 ff.



