Gutachten
Gutachten vom 8. Dezember 2008, Nr. 04/07
Zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs. 7 SGB II
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Die Regelungen des § 22 Abs. 7 SGB II können nach Einschätzung des Deutschen Vereins nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg als verfassungswidrig angegriffen werden.
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Es bestehen Zweifel, ob die Regelungen des § 22 Abs. 7 SGB II im Hinblick auf die Fassung des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG in seiner Fassung seit dem 1.9.2006 (Föderalismusreform) noch in dieser Weise verfassungsgemäß erlassen werden könnten.

