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Gutachten

Gutachten vom 8. Dezember 2008, Nr. 04/07

Zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs. 7 SGB II

  1. Die Regelungen des § 22 Abs. 7 SGB II können nach Einschätzung des Deutschen Vereins nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg als verfassungswidrig angegriffen werden.
  2. Es bestehen Zweifel, ob die Regelungen des § 22 Abs. 7 SGB II im Hinblick auf die Fassung des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG in seiner Fassung seit dem 1.9.2006 (Föderalismusreform) noch in dieser Weise verfassungsgemäß erlassen werden könnten.