Gutachten
Gutachten vom 13. Februar 2008, Nr. 13/07
Finanzierung der Sozialhilfeausgaben in Mecklenburg-Vorpommern
Maßstab für die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes, das den Ausgleich von Aufwendungen für die Sozialhilfe zwischen den Kommunen und dem Land hat, ist ausschließlich das jeweilige Landesrecht.
Das Gutachten ist abzufordern beim Deutschen Verein unter 030/ 629 80 – 136.

