Gutachten
Gutachten vom 1. September 2008, Nr. 12/07
Kostenübernahme einer außerhäuslichen Unterbringung eines Kindes im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
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Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V umfasst mehr als die reine hauswirtschaftliche Versorgung und kann die ganztägige Betreuung und Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes beinhalten.
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Nach Sinn und Zweck der Norm soll der familiäre Kontext so gut wie möglich aufrecht erhalten bleiben und eine Haushaltshilfe im Haushalt des Versicherten eingesetzt werden.
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Wenn keine Ersatzkraft für eine Betreuung innerhalb des Haushalts zu finden ist, besteht gegenüber der Krankenkasse ausnahmsweise ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer außerhäuslichen Betreuung des im Haushalt lebenden Kindes.
