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Gutachten

Gutachten vom 18. Juli 2007, Nr. 24/05

Örtliche Zuständigkeit

Das Prinzip der fortgesetzten Hilfe im Sinne des § 86b Abs. 2 gilt auch, wenn es sich bei der vorangegangenen Leistung um eine Leistung in einer gemeinsamen Wohnform im Sinne des § 19 SGB VIII handelt.