Gutachten
Gutachten vom 25. Juli 2007, Nr. 01/06
Erforderliche Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
- Zu den erforderlichen Bestattungskosten im Sinne des § 74 SGB XII zählen
auch die ortsüblichen öffentlichrechtlichen Gebühren (Friedhofsgebühren). - Bestehen im Rahmen des Gebührenrechts Möglichkeiten, die Gebührenerhebung
im Falle der Bedürftigkeit des Gebührenpflichtigen niederzuschlagen,
kann hierin eine Selbsthilfemöglichkeit im Sinne des § 2 SGB XII bestehen.

