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Gutachten

Gutachten vom 25. Juli 2007, Nr. 01/06

Erforderliche Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)

  1. Zu den erforderlichen Bestattungskosten im Sinne des § 74 SGB XII zählen
    auch die ortsüblichen öffentlichrechtlichen Gebühren (Friedhofsgebühren).
  2. Bestehen im Rahmen des Gebührenrechts Möglichkeiten, die Gebührenerhebung
    im Falle der Bedürftigkeit des Gebührenpflichtigen niederzuschlagen,
    kann hierin eine Selbsthilfemöglichkeit im Sinne des § 2 SGB XII bestehen.