Gutachten
Gutachten vom 30. Oktober 2007, Nr. 23/05
Erstattung der Mehraufwandsentschädigung durch den Träger der Maßnahme
Die im Rahmen eines „Ein-Euro-Jobs“ an den Leistungsberechtigten gezahlte Mehraufwandentschädigung (§ 16 Abs. 3 SGB II) ist Teil einer Maßnahme zur Eingliederung ins Erwerbsleben. Das Verlangen der Agentur für Arbeit (bzw. Arbeitsgemeinschaft) nach Erstattung der Entschädigung durch den Träger der Maßnahme (Leistungserbringer) ist rechtswidrig.

