Gutachten
Gutachten vom 30. August 2007, Nr. 22/05
Abgrenzung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Für die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen von Leistungen der der Hilfe zur Pflege ist auf die Ziele der Hilfen abzustellen. Überschneiden sich die Ziele ist die Abgrenzung danach vorzunehmen, welche Hilfe im Vordergrund steht.



