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Gutachten

Gutachten vom 30. August 2007, Nr. 12/06

Kostentragungspflicht für persönliche Hygieneartikel

Persönliche Hygieneartikel wie Seife, Zahnpasta, Rasierzeug usw. sind Verbrauchsgegenstände des täglichen Lebens und bei Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen aus eigenen Mitteln oder dem Barbetrag zu decken. Sie sind keine Hilfsmittel im Sinne des SGB V oder SGB IX und sind nicht Gegenstand der Vergütungsverhandlungen im Rahmen der sog. Vorhaltepflicht