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Gutachten

Gutachten vom 2. Februar 2007, Nr. 37/04

Übermittlung von Sozialdaten an die Ausländerbehörde zur Durchführung einer Abschiebung

Die Datenübermittlung und Amtshilfe gegenüber der Ausländerbehörde zur Durchführung des Ausländerrechts und Asylverfahrensrechts richten sich nach § 71 Abs. 2 SGB X.