Gutachten
Gutachten vom 2. Februar 2007, Nr. 37/04
Übermittlung von Sozialdaten an die Ausländerbehörde zur Durchführung einer Abschiebung
Die Datenübermittlung und Amtshilfe gegenüber der Ausländerbehörde zur Durchführung des Ausländerrechts und Asylverfahrensrechts richten sich nach § 71 Abs. 2 SGB X.

