Gutachten
Gutachten vom 23. Februar 2007, Nr. 08/06
Hemmung der Verjährung in Kostenerstattungsfällen der Sozialhilfe
- Für die Hemmung der Verjährung in Kostenerstattungsfällen der Sozialhilfe gilt das Zivilrecht lediglich sinngemäß, § 111 SGB XII.
- Für ein Verhandeln im Sinne des § 203 BGB genügt jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird.

