Gutachten
Gutachten vom 14. Juni 2007, Nr. 15/05
Zum Verhältnis von Kostenerstattung nach § 107 BSHG und Kostenpauschale nach Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen
Zuweisungen und Kostenerstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW sind im Rahmen der Kostenerstattung nach § 107 BSHG zu beachten.

