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Gutachten

Gutachten vom 14. Juni 2007, Nr. 15/05

Zum Verhältnis von Kostenerstattung nach § 107 BSHG und Kostenpauschale nach Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen

Zuweisungen und Kostenerstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW sind im Rahmen der Kostenerstattung nach § 107 BSHG zu beachten.