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Gutachten

Gutachten vom 12. Juni 2007, Nr. 36/04

Häusliche Pflege in einer heimmäßigen betreuten Wohnform

  1. Ein Anspruch auf häusliche Pflege im Sinne des § 63 SGB XII kann auch in Einrichtungen bestehen, die dem Heimgesetz unterfallen.
  2. Der materiellrechtliche Anspruch auf Hilfe zur Pflege kann nicht unter Hinweis auf einen möglichen Nutzen der Leistungserbringung für Dritte gekürzt werden.